Grundstückskauf und Hausbau aus einer Hand? Wer mit einem klassischen Bauträger baut, bekommt in der Regel genau das. Mit dem Vorteil, dass gewisse gesetzliche Schutzmechanismen aus der Makler- und Bauträgerverordnung greifen. Sie regelt unter anderem, dass Zahlungen erst geleistet werden dürfen, wenn das Grundstück lastenfrei übertragen und eine Baugenehmigung erteilt wurde. Zudem schreibt sie klare Regeln für die Höhe von Abschlagszahlungen vor. Für Verbraucherinnen und Verbraucher also grundsätzlich eine gute Sache.
Der Bauherren-Schutzbund (BSB) nimmt aber nach eigenen Angaben zuletzt vermehrt wahr, dass Immobilienkäufern sogenannte verdeckte Bauträgerverträge angeboten werden. Bei dem Geschäft wird das eigentlich einheitliche Vertragsverhältnis künstlich aufgespalten - der Grundstückskauf und die Bauleistung also über verschiedene Firmen abgewickelt, die wirtschaftlich eng miteinander verwoben sind. Damit umgehen Anbieter die gesetzlichen Schutzmechanismen, Käufer sind deutlich schlechter gestellt.
Wer auf solche Konstruktionen hereinfällt, ist dem BSB zufolge häufig mit überhöhten Abschlagszahlungen konfrontiert, die sich nicht mehr an gesetzlichen Zahlungsplänen ausrichten. Zudem fehle der Schutz vor verfrühten Zahlungen. Stellt ein Gericht später die Umgehung der Makler- und Bauträgerverordnung fest, drohen die unterzeichneten Verträge nichtig zu werden. Geht der Bauträger pleite, kann das für Käuferinnen und Käufer im schlimmsten Fall einen Totalverlust ihrer bereits geleisteten Zahlungen bedeuten.
Der BSB empfiehlt daher, Verträge rund um den Eigenheimerwerb vor Unterzeichnung unabhängig rechtlich prüfen zu lassen. Nur so könnten Käufer sicherstellen, dass ihre Rechte gewahrt werden und sie nicht in eine Konstruktion geraten, die sie am Ende teuer zu stehen kommt.
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