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Veröffentlicht am 28.03.2025 17:40

Verfahren in Allgäuer Tierschutzskandal eingestellt

Das Landgericht Memmingen stellte das Verfahren gegen einen Allgäuer Landwirt und seine beiden Söhne ein. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Landgericht Memmingen stellte das Verfahren gegen einen Allgäuer Landwirt und seine beiden Söhne ein. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Das Landgericht Memmingen stellte das Verfahren gegen einen Allgäuer Landwirt und seine beiden Söhne ein. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Das Landgericht Memmingen hat ein Verfahren wegen möglicher Tierschutzverstöße gegen einen Allgäuer Landwirt und dessen beiden Söhne eingestellt. Zahlt der Landwirt eine Geldauflage von 5.000 Euro, sind die gegen ihn erhobenen Vorwürfe den Angaben nach vom Tisch. Das Verfahren gegen die Söhne wurde ohne Auflagen eingestellt. Darauf habe sich das Gericht mit der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten geeinigt, teilte ein Sprecher mit.

Ursprünglich wurden dem 69-jährigen Seniorchef sowie dessen 40 und 39 Jahre alten Söhnen massive Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen. Laut Anklage sollen sie 32 Rinder vernachlässigt und dadurch teils schreckliches Leid verursacht haben. Um Geld zu sparen, sollen sie keinen Tierarzt zu kranken und verletzten Tieren gerufen haben. 

20 Rinder wurden getötet oder verendeten

Die teils abgemagerten Tiere im Milchviehbetrieb hätten fußballgroße Schwellungen, aufgekrümmte Rücken oder eitrige und offene Wunden erdulden müssen, hieß es in der Anklage. Mehr als 20 von ihnen mussten nach einer Untersuchung durch Tierärzte getötet werden, einzelne verendeten.

Der Prozess hatte schon einmal begonnen, war aber zunächst ausgesetzt worden. Der Seniorchef wies zu diesem Zeitpunkt bereits alle Vorwürfe zurück. „Ich denke, wir machen sehr viel für unsere Tiere“, sagte er damals vor Gericht. 

Verteidiger setzten auf Freispruch

Die Verteidiger setzten im nun eingestellten Verfahren auf einen Freispruch und versuchten zu belegen, dass die Rinder entweder von einem Tierarzt behandelt worden sind, oder nicht behandlungsbedürftig waren. Laut ihres Standpunkts sind die Söhne zudem nicht zu belangen, da sie nicht in die Führung des Unternehmens eingebunden gewesen seien. 

Die Kammer kam laut einem Gerichtssprecher „aufgrund der Erkenntnisse aus der bisherigen, sehr umfangreichen Beweisaufnahme“ jetzt zu der Entscheidung, dass die „Tatvorwürfe nicht mit denjenigen vergleichbar sind, die im Rahmen des ersten Komplexes zur Verurteilung zweier Landwirte zu Freiheitsstrafen geführt haben“.

Der Allgäuer Tierschutzskandal

Das Gericht bezieht sich damit auf weitere Prozesse zu Tierschutzverstößen im Allgäu. 2019 war in Bad Grönenbach im Unterallgäu ein Tierschutzskandal bekannt geworden. In dieser Gemeinde liegt auch der Hof der in diesem Prozess Beschuldigten. Eine Tierschutzorganisation hatte 2019 ein Video veröffentlicht, das Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollte.

In der Folge ermittelten Behörden gegen Verantwortliche mehrerer Landwirtschaftsbetriebe. In einem der Fälle verhängte das Landgericht Memmingen bereits eine Haftstrafe gegen einen Landwirt und eine Bewährungsstrafe für dessen Vater.

Ein Hof ist erneut im Visier der Behörden

Der Hof, mit dem der Tierschutzskandal seinen Anfang nahm, geriet unlängst erneut ins Visier der Polizei. Staatsanwaltschaft und Polizei durchsuchten nach eigenen Angaben Gebäude des Milchviehbetriebs im Landkreis Unterallgäu sowie im baden-württembergischen Landkreis Ravensburg. Tierschützer hätten zuvor Anzeige erstattet und erneut belastendes Beweismaterial vorgelegt, teilten die Behörden mit.

Die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) will in diesem Fall ein Tierhalteverbot durchsetzen. Die gerichtliche Aufarbeitung - auch der Vorwürfe von 2019 – vor dem Landgericht Memmingen steht noch aus.

© dpa-infocom, dpa:250328-930-417629/1


Von dpa
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