Vergewaltigung in Schnelldorf: Männer bestreiten die Vorwürfe | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 08.02.2024 12:20, aktualisiert am 16.05.2024 12:46

Vergewaltigung in Schnelldorf: Männer bestreiten die Vorwürfe

Zu einer Vergewaltigung im Schnelldorfer Ortsteil Hilpertsweiler hat zunächst die Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelt. Jetzt hat sie das Verfahren nach Schwäbisch Hall abgegeben. (Foto: Alina Boger )
Zu einer Vergewaltigung im Schnelldorfer Ortsteil Hilpertsweiler hat zunächst die Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelt. Jetzt hat sie das Verfahren nach Schwäbisch Hall abgegeben. (Foto: Alina Boger )
Zu einer Vergewaltigung im Schnelldorfer Ortsteil Hilpertsweiler hat zunächst die Staatsanwaltschaft Ansbach ermittelt. Jetzt hat sie das Verfahren nach Schwäbisch Hall abgegeben. (Foto: Alina Boger )

Mit Fotos einer Überwachungskamera hatte die Polizei nach einem Quartett gesucht. Um die Verdächtigen kümmert sich jetzt die Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall.

Es gibt vier Verdächtige im Fall der Vergewaltigung einer jungen Frau nach dem Besuch der Diskothek in Schnelldorf (Landkreis Ansbach) im Mai 2022. Die Frau hatte Anzeige erstattet. Die jungen Männer haben die Vorwürfe zurückgewiesen.

Weil sie in Baden-Württemberg wohnen, hat die Ansbacher Staatsanwaltschaft den Fall abgegeben. Es handelt sich um die vier Männer, die sich nach einer Öffentlichkeitsfahndung bei der Polizei gemeldet hatten.

Der Übergriff soll sich nach Angaben der Polizei im Schnelldorfer Ortsteil Hilpertsweiler in der Nähe der Autobahnausfahrt Feuchtwangen-West im Bereich eines Flurbereinigungswegs abgespielt haben. Dort sollen die Männer an einem frühen Sonntagmorgen im Mai 2022 sexuelle Handlungen an der jungen Frau gegen deren Willen durchgeführt haben, die juristisch den Tatbestand einer Vergewaltigung erfüllen. Etwa um 5 Uhr wählte die Frau den Polizeinotruf.

Wohnort entscheidet: Schwäbisch Hall übernimmt

Anschließende Fahndungsmaßnahmen blieben lange ohne Erfolg. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass sich die Frau in den Stunden vor der Tat mit vier damals unbekannten Männern in der Diskothek aufgehalten hatte. Daher wurden nach einer richterlichen Genehmigung Bilder und eine Videosequenz einer Überwachungskamera veröffentlicht. Kurz darauf meldeten sich die vier Männer bei der Polizei. Gegen sie wurden Ermittlungen eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat jedoch beantragt, das Verfahren an die Zweigstelle Schwäbisch Hall der Staatsanwaltschaft Heilbronn abzugeben. Dort hat man dem Antrag jetzt entsprochen.

Oberstaatsanwalt: „Tatvorwurf bestritten”

Oberstaatsanwalt Harald Lustig bestätigte auf FLZ-Anfrage, dass von den vier Verdächtigen, die im Raum Schwäbisch Hall wohnen, drei im Alter zwischen 18 und 21 Jahren sind. Sie hätten die Vorwürfe der Frau zurückgewiesen, so der Oberstaatsanwalt. „ Soweit die Beschuldigten sich bislang eingelassen haben, haben sie den Tatvorwurf bestritten”, erklärte er. Weitere Angaben zum Stand der noch laufenden Ermittlungen könne er derzeit nicht machen, so der Oberstaatsanwalt.

Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis 21 Jahren werden Verfahren häufig nicht bei der Staatsanwaltschaft angesiedelt, die für den Tatort zuständig ist. Entscheidend ist dann der Wohnort der Verdächtigen, weil in einem möglichen Gerichtsverfahren die persönliche Situation bei Heranwachsenden eine große Rolle spielt. Sie können bis zum Alter von 21 Jahren noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden, wenn sie deutliche Rückstände in ihrer Entwicklung aufweisen. Um das zu entscheiden, ist die Einschätzung des zuständigen Jugendamts über die Entwicklung der Angeklagten und ihre familiäre Situation wichtig.


Von Manfred Blendinger
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