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Veröffentlicht am 04.04.2025 17:06

Viele offene Fragen in Mordprozess gegen Arzt

Dem Arzt wird vor dem Landgericht Regensburg Mord an einem Patienten vorgeworfen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Dem Arzt wird vor dem Landgericht Regensburg Mord an einem Patienten vorgeworfen. (Foto: Armin Weigel/dpa)
Dem Arzt wird vor dem Landgericht Regensburg Mord an einem Patienten vorgeworfen. (Foto: Armin Weigel/dpa)

Ein wegen Mordes angeklagter Arzt muss in Untersuchungshaft bleiben - sein Verteidiger hatte am Montag einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Hierüber hat die Kammer bisher nicht entschieden. Während der Verteidiger nach der Vorstellung mehrerer Gutachten keinen dringenden Tatverdacht mehr für ein vorsätzliches Tötungsdelikt gegen seinen Mandanten gesehen hatte, schloss der Vorsitzende Richter am Montag eine Verurteilung weiterhin nicht aus.

Die Kammer erteilte allerdings einen rechtlichen Hinweis, dass statt einer Verurteilung wegen Mordes auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Betracht kommen könne - etwa dann, wenn sich nicht zweifelsfrei nachweisen ließe, dass die Morphin-Gabe todesursächlich war.

Freispruch weiterhin möglich

Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes könnte zwar bei der Strafzumessung zu einer Strafmilderung führen, wäre aber dennoch erheblich - insofern erfolgte zum jetzigen Zeitpunkt keine Haftentlassung. Letztlich ist aber weiterhin auch ein Freispruch möglich, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner vor, einem 79 Jahre alten Patienten im Juli 2022 eine Überdosis Morphin verabreicht zu haben, um dessen Leben „nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen“. Der Arzt weist den Vorwurf zurück.

Seine Verteidigung kritisierte die Ermittlungen als unzureichend. So seien etwa die Handschriften, mit denen die niedrigere und die höhere Medikamentendosis auf den Patientenpapieren vermerkt sind, offensichtlich unterschiedlich. Die Schrift zu der niedrigeren Dosis sei seine, sagte der Arzt. Ein Schriftgutachten bestätigte dies, und der Verteidiger erstattete Anzeige gegen eine Pflegekraft. Das Verfahren soll am Montag fortgesetzt werden.

© dpa-infocom, dpa:250404-930-424152/1


Von dpa
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