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Veröffentlicht am 27.10.2024 04:32

Von Schwester verletzt: Weitere Ermittlungen zu totem Kind

In Leipzig soll eine 13-Jährige ihre sieben Jahre alte Schwester so schwer verletzt haben, dass das jüngere Mädchen starb. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
In Leipzig soll eine 13-Jährige ihre sieben Jahre alte Schwester so schwer verletzt haben, dass das jüngere Mädchen starb. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)
In Leipzig soll eine 13-Jährige ihre sieben Jahre alte Schwester so schwer verletzt haben, dass das jüngere Mädchen starb. (Foto: Hendrik Schmidt/dpa)

Nach der tödlichen Verletzung einer Siebenjährigen mutmaßlich durch ihre ältere Schwester in Leipzig ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Die 13-Jährige sei zwar nicht strafmündig, aber es gehe darum, die Umstände der Tat aufzuklären, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig. Das Mädchen sei körperlich unverletzt und werde weiter in einer Fachklinik psychologisch betreut, sagte eine Polizeisprecherin.

Zu den tödlichen Verletzungen des jüngeren Mädchens machte die Sprecherin keine Angaben. Allerdings sei eine Obduktion der Leiche angeordnet worden. Wann diese durchgeführt wird und wann es erste Ergebnisse gibt, sagte die Sprecherin nicht. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sprachen von einem besonders tragischen Fall.

Eltern waren zur Tatzeit unterwegs

Demnach soll die 13-Jährige am Freitagabend auf ihre jüngere Schwester eingestochen haben, als die Eltern nicht im Haus waren. Die Ältere soll nach der Tat selbst die Polizei alarmiert haben. Als Polizisten zu dem Mehrfamilienhaus im Leipziger Stadtteil Kleinzschocher kamen, fanden sie das schwer verletzte Kind. Das Mädchen wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es laut Polizei wenig später starb. Eine mögliche Tatwaffe mit Spuren sei sichergestellt worden. Bislang machte die Polizei keine Angaben dazu, um welche Stichwaffe es sich handelte.

Als die Eltern noch am Freitagabend über die Tat informiert wurden, sei ein Kriseninterventionsteam dabei gewesen, sagte eine Polizeisprecherin. Solche Teams sollen in akuten Notlagen Angehörige etwa von Verbrechens- und Unfallopfern unterstützen.

Wenn Kinder zustechen

Laut Strafgesetzbuch ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch keine 14 Jahre alt ist. Zuletzt wurde immer wieder darüber diskutiert, das Alter für Strafmündigkeit herabzusenken. Hintergrund waren auch besonders extreme Fälle, in denen Kinder als Täter beziehungsweise Tatverdächtige galten. 

So soll etwa im April ein damals 13 Jahre alter Junge einen Mann ohne festen Wohnsitz in Dortmund mit Messerstichen getötet haben. Vielen Menschen blieb auch der Fall von Luise aus NRW in Erinnerung: Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, die Schülerin mit Messerstichen getötet zu haben.

Auch wenn sie nicht strafmündig sind, so kann das Jugendamt bei Kindern, die jünger als 14 sind, verschiedene Maßnahmen ergreifen. So soll etwa verhindert werden, dass die Kinder erneut Straftaten begehen.

© dpa-infocom, dpa:241027-930-271397/1


Von dpa
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