Wahltarife bei Krankenkassen: Für wen sind sie sinnvoll? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 19.05.2026 00:06

Wahltarife bei Krankenkassen: Für wen sind sie sinnvoll?

Gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie bei vielen Anbietern verschiedene Wahltarife buchen. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie bei vielen Anbietern verschiedene Wahltarife buchen. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)
Gesetzlich krankenversichert? Dann können Sie bei vielen Anbietern verschiedene Wahltarife buchen. (Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn)

„Wer zwölf Monate gesund geblieben ist, darf sich in unserem Wahltarif über eine Rückzahlung in Höhe eines Monatsbeitrags mit bis zu 600 Euro freuen.“ Mit diesem Slogan wirbt eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für ihren Tarif mit Beitragsrückerstattung. 

Angesichts stetig steigender Krankenkassenbeiträge klingen solche Angebote gut. Aber halten Wahltarife finanziell tatsächlich, was sie versprechen? Und wo liegen die Risiken für die Gesundheit? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was sind Wahltarife überhaupt?

Seit April 2007 dürfen gesetzliche Krankenkassen Wahltarife anbieten. Das sind freiwillige Zusatzverträge, die Versicherte mit ihrem GKV-Anbieter abschließen können. Sie können etwa Zusatzleistungen umfassen, die über die üblichen Kassenleistungen hinausgehen, oder Beitragsrückerstattungen, falls Versicherte keine oder kaum medizinische Leistungen in Anspruch nehmen.

Der Gesetzgeber wollte Versicherten dadurch mehr Wahlmöglichkeiten bei Krankenversicherungstarifen geben und für die Kassen neue Anreize für mehr Wettbewerb schaffen. Manche der Wahltarife müssten alle Kassen anbieten, andere seien optional, sagt Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Welche der Wahltarife müssen Kassen verpflichtend anbieten?

„Hier würde ich vor allem die Hausarzttarife nennen, denn diese sind in einigen Bundesländern schon sehr weit verbreitet“, sagt Jan-Marc Hodek, Professor für Finanzwirtschaft im Gesundheitswesen an der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten. Schließen Versicherte einen solchen Tarif ab, verpflichten sie sich, bei gesundheitlichen Beschwerden immer zunächst den Hausarzt aufzusuchen, der dann gegebenenfalls an einen Facharzt überweist.

Manche Krankenkassen bieten Versicherten im Gegenzug für diesen Mehraufwand zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen an, erweiterte Sprechzeiten am Abend oder Hausbesuche. „Der finanzielle Anreiz ist mit der Abschaffung der Praxisgebühr weggefallen“, sagt Sabine Baierl-Johna, Projektleiterin Gesundheit bei der Stiftung Warentest.

Jan-Marc Hodek weist darauf hin, dass es zu den Hausarzttarifen eine gute wissenschaftliche Begleitforschung gebe, die zeige: Ältere Patienten mit mehreren, oft chronischen Erkrankungen werden über diese Tarife besser versorgt, weil ihre Behandlung besser abgestimmt abläuft. „Man muss aber auch sagen, dass Hausärzte aktiv für diese Tarife werben, weil sie dadurch eine leicht bessere Vergütung haben. Auch deswegen sind sie weit verbreitet.“

Welche weiteren Pflicht-Wahltarife gibt es?

Sabine Baierl-Johna weist auf den Krankengeldtarif für Selbstständige hin, der ihrer Meinung nach sinnvoll sein kann. Hier besteht für bestimmte Mitglieder wie hauptberuflich Selbstständige oder befristet Beschäftigte die Möglichkeit, sich eine sechswöchige Lohnfortzahlung für den Krankheitsfall zu sichern, die sie ansonsten gegebenenfalls nicht hätten. Auch wer schon unter Vorerkrankungen leidet, kann diesen Tarif ohne Preisaufschlag abschließen.

Sinnvoll ist aber, nicht nur die sechswöchige Lohnfortzahlung zu vereinbaren, sondern auch ein Krankengeld. Dann ist eine finanzielle Absicherung auch über die sechste Krankheitswoche hinaus gewährleistet. Für den Wahltarif zahlen sie dem Bundesgesundheitsministerium zufolge eine Prämie, die sich am wählbaren Krankengeldbeginn sowie an der Krankengeldhöhe bemisst.

Wo liegen die Vor- und Nachteile der optionalen Wahltarife?

Optionale Wahltarife „sind in aller Regel auf monetäre Vorteile fokussiert“, sagt Jan-Marc Hodek. Er nennt Tarife mit Beitragsrückerstattung sowie Selbstbehalt-Modelle.

Bei der Beitragsrückerstattung, die bei manchen Kassen auch unter Prämientarif läuft, bekommen die Versicherten Geld zurück, wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben - wobei Vorsorgeuntersuchungen nicht dazu zählen. Maximal ein Monatsbeitrag wird dann zurückerstattet. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom eigenen Einkommen und dem individuellen Zusatzbeitrag der Kasse ab.

„Attraktiv sein kann das also vor allem für junge, gesunde Menschen, die gut verdienen“, sagt Hodek. Da diese Versichertengruppe vergleichsweise klein sei, sind die Tarife auch kaum bekannt und bei den Kassen nicht weit verbreitet.

Hinzu kommt, dass man dabei eine Art Wette auf die eigene Gesundheit abschließt. „Wenn ich nicht zum Arzt gehe wegen dieses Tarifs und dadurch eine schwere Krankheit übersehen wird, steht der überschaubare finanzielle Vorteil sicher nicht im Verhältnis zu den möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit“, sagt Verbraucherschützer Peter Grieble.

Die Stiftung Warentest hat diese Tarife zuletzt im Jahr 2011 unter die Lupe genommen. „Wichtig ist es, zumindest alle empfohlenen Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen und sich behandeln zu lassen, wenn man krank ist, Prämie hin oder her“, rät auch Sabine Baierl-Johna.

Bei den Selbstbehalt-Tarifen verpflichten sich die Mitglieder dem Bundesgesundheitsministerium zufolge, im Krankheitsfall einen Teil der Behandlungskosten selbst zu tragen. Als Gegenleistung erhalten sie eine Prämie. Sparen lässt sich den Experten zufolge hier auch nicht besonders viel.

Liegt die Prämie bei 600 Euro und der Selbstbehalt bei 1.000 Euro, spart ein Versicherter beispielsweise 200 Euro, wenn er medizinische Behandlungskosten von 400 Euro hatte (600 Euro Prämie minus 400 Euro Kosten). „Hinzu kommt, dass man bei vielen Wahltarifen in der Regel für ein Jahr an die Krankenkasse gebunden ist, beim Selbstbehalt-Tarif sogar für drei Jahre“, sagt Peter Grieble.

Wie kann man bei der GKV sonst noch sparen?

Das größte Sparpotenzial sehen alle Experten im Wechsel der Krankenkasse. „Wenn man von der teuersten zur billigsten Kasse wechselt, kann man damit monatlich schon rund 60 Euro Arbeitnehmerbeitrag sparen“, sagt Jan-Marc Hodek - macht im Jahr stattliche 720 Euro. Beitragsvergleiche seien über anschauliche Tabellen im Internet sehr einfach und ein Wechsel nicht kompliziert. „Trotzdem sind viele Versicherte hier nach wie vor sehr träge und bleiben bei ihrer Krankenkasse“, sagt Hodek.

An den Leistungen ändert sich bei einem Kassenwechsel in der Regel nicht viel. Denn rund 95 Prozent aller Leistungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung gleich geregelt.

Allerdings kann es sich durchaus lohnen, die restlichen fünf Prozent der Extra-Leistungen zu vergleichen. Das birgt Sabine Baierl-Johna zufolge zusätzliches Sparpotenzial, wenn diese Leistungen zum eigenen Bedarf passen. So werden beispielsweise manchmal eine professionelle Zahnreinigung übernommen oder anteilige Kosten für Homöopathie oder Osteopathie getragen.

Was ist mit sogenannten Bonusprogrammen?

Krankenkassen können diese - ganz unabhängig von einem Wahltarif - für gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Wer Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, Sport treibt, sich impfen lässt oder nicht raucht, kann sich Bonuszahlungen oder Prämien sichern - teils mehrere Hundert Euro im Jahr. 

„Das kann etwas Sinnvolles sein für Versicherte wie Krankenkassen“, sagt Peter Grieble. Die Bonusprogramme sind in der Regel Bestandteil der normalen gesetzlichen Krankenversicherung und nicht nur in bestimmten Wahltarifen erhältlich. Versicherte müssen sich dazu allerdings aktiv anmelden.

© dpa-infocom, dpa:260518-930-97541/1


Von dpa
north