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Veröffentlicht am 05.08.2025 12:51, aktualisiert am 05.08.2025 13:59

Wann für Wohnwagen Rundfunkbeitrag fällig wird

Steht immer und fährt nicht? Mit Anmeldung als Hauptwohnsitz? Dann könnte für diesen schicken Campingwagen auch der Rundfunkbeitrag fällig werden.  (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Steht immer und fährt nicht? Mit Anmeldung als Hauptwohnsitz? Dann könnte für diesen schicken Campingwagen auch der Rundfunkbeitrag fällig werden. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Steht immer und fährt nicht? Mit Anmeldung als Hauptwohnsitz? Dann könnte für diesen schicken Campingwagen auch der Rundfunkbeitrag fällig werden. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Ein Fernseher dürfte in den meisten Wohnwagen stehen. Doch wird dafür Rundfunkbeitrag fällig? Wenn der Wagen nur für Urlaubsreisen genutzt wird und nicht die ganze Zeit auf einem Campingplatz steht, dann nicht, klärt die Verbraucherzentrale Bayern auf.

Anderes kann gelten, wenn er dauerhaft auf einem Campingplatz abgestellt ist und nicht oder nur gelegentlich fortbewegt wird. „Ist der Verbraucher in diesem Fall melderechtlich am Campingplatz erfasst, wie es bei Dauercampingplätzen häufig der Fall ist, dann gilt der Wohnwagen als Wohnung“, so die Fachleute. Und die Bewohner sind damit beitragspflichtig.

Wohnwagen als Zweitwohnsitz? Beitragsbefreiung beantragen

Denkbare Ausnahme: Der Wohnwagen ist nur ein Nebenwohnsitz. Dann gilt: Wer für eine Hauptwohnung in Deutschland schon Rundfunkbeitrag zahlt, kann für die Nebenwohnung eine Befreiung von der Beitragspflicht stellen. 

Das muss den Verbraucherschützern zufolge aber binnen drei Monaten nach dem Einzug passieren. Denn automatisch beitragsfrei seien Nebenwohnungen grundsätzlich nicht, und wer den Antrag vergisst, könnte sich im Einzelfall mit Nachforderungen konfrontiert sehen.

© dpa-infocom, dpa:250805-930-877537/2


Von dpa
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