Um der Familie in der Heimat ein besseres Leben zu ermöglichen, kam eine Osteuropäerin nach Deutschland. Der Versuch endete jetzt vor dem Amtsgericht Ansbach: Sie musste sich wegen verbotener Prostitution sowie Diebstahl verantworten – und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
In ihrer rumänischen Heimat ist die Angeklagte Anastasia B. (Name geändert) Verkäuferin im Supermarkt. Dadurch verdient sie etwa 500 Euro im Monat. Da die 33-Jährige Mutter eines kleinen Kindes ist, reicht diese Summe kaum aus, um über die Runden zu kommen. Um die Familienkasse aufzubessern, ist sie nach Deutschland gekommen und hat ihre Liebesdienste gegen Bezahlung angeboten.
So soll es auch im Mai 2023 in einem Hotel im Umkreis von Ansbach gewesen sein. Laut den Ausführungen von Staatsanwältin Svenja Stadelmann übte die Angeklagte mit dem Geschädigten Geschlechtsverkehr gegen Bezahlung aus. Dies ist gemäß der Verordnung der illegalen Prostitution in Städten und Gemeinden bis zu 30.000 Einwohnern verboten. Das habe die Angeklagte auch gewusst, weil sie im Jahr 2022 schon einmal bei dieser Tätigkeit erwischt und entsprechend belehrt wurde, sagte Stadelmann.
Damit aber noch nicht genug: Während der Geschädigte sich im Badezimmer des Hotelzimmers aufhielt, wurden von der Angeklagten und einer Freundin 200 Euro aus seinem Geldbeutel gestohlen. Über ihre Anwältin Christina Mucha ließ sie ausrichten, dass sie die Vorwürfe einräumt – zumindest mit Blick auf die Prostitution. Vom Diebstahl wusste sie, war aber nicht selbst dabei. Die Freundin habe der Mandantin gesagt, dass es sich nur um 50 Euro handelt und sie diese dem Geschädigten zurückgegeben hat, so Mucha weiter.
Dass eine dritte Person mit im Raum war, hat der Geschädigte zunächst gar nicht bemerkt, wie er im Rahmen seiner Zeugenaussage berichtete. Diese müsse sich hinter dem Vorhang versteckt haben, vermutete er. Wie viel Geld ihm gestohlen wurde und wie viel er genau davon am Ende zurückbekommen hat, daran konnte er sich nicht mehr erinnern. Es sei aber nur ein Teil gewesen, zudem sei er beleidigt worden. „Bestohlen und beleidigt werden, das war einer zu viel“, sagte er vor Gericht, weshalb er die Polizei verständigte.
Für Staatsanwältin Svenja Stadelmann hatte sich der Sachverhalt im Rahmen der Beweisaufnahme „vollumfänglich bestätigt“. Die Angeklagte habe gewusst, dass es verboten war, als Prostituierte zu arbeiten. Deshalb habe sie sich schuldig gemacht. Zugunsten der Angeklagten wertete sie das Geständnis und die Zeit in Untersuchungshaft.
Dazu muss man wissen, dass der Sachverhalt eigentlich schon im vergangenen Jahr hätte verhandelt werden sollen. Da die Angeklagte aber unentschuldigt nicht erschienen war, wurde Haftbefehl erlassen. Im Dezember 2024 wurde sie schließlich festgenommen und saß seitdem im Gefängnis. Zulasten wertete die Staatsanwältin, dass Anastasia P. schon einmal wegen Prostitution erwischt wurde und dass sie wegen Diebstahls vorbestraft ist. Stadelmann forderte deshalb eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 12 Euro.
Verteidigerin Mucha schloss sich weitestgehend den Ausführungen der Staatsanwältin an. Ihre Mandantin sei geständig gewesen. „Sie weiß, dass sie falsch gehandelt hat.“ Zudem habe die Zeit im Gefängnis einen enormen Eindruck hinterlassen. Die Höhe der Geldstrafe legte sie in das Ermessen des Gerichts.
Richterin Carolin Schneider verurteilte die Angeklagte wegen der Ausübung der verbotenen Prostitution und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 12 Euro, also 840 Euro. „Sie waren geständig“, sagte Schneider in Richtung von Anastasia P. Aber eine gewisse Beharrlichkeit beim Thema Prostitution sei da.
Neben dem Geständnis wertete sie unter anderem auch den „massiven Hafteindruck“ zugunsten der Angeklagten. Das sei noch einmal deutlich eindrucksvoller, wenn man die Sprache nicht spreche, führte Schneider aus. Zulasten legte sie die einschlägige Vorstrafe aus und sprach von einer relativ hohen Rückfallgeschwindigkeit.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Während die Verteidigung einen Verzicht auf Rechtsmittel signalisierte, äußerte sich die Staatsanwältin nicht dazu.