Viel Bewegung, natürliches Futter und frische Luft für die Tiere: das lässt die Weiden- gegenüber der Stallhaltung vermuten. Manche Milch wird im Laden als „Weidemilch“ verkauft - heißt das also, dass diese Kühe auf der Weide leben?
Ganz so eindeutig ist es nicht, informiert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZNRW). Denn der Begriff „Weidemilch“ ist lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie lange Kühe auf der Weide stehen müssen, damit man ihre Milch Weidemilch nennen darf.
Immerhin hat aber 2017 ein Gericht entschieden, dass die Bezeichnung „Weidemilch“ nur dann nicht irreführend ist, wenn die Kühe an mindestens 120 Tagen im Jahr für mindestens sechs Stunden auf der Weide stehen. Diese 120/6-Regel ist das Minimum. Von Hersteller zu Hersteller schwankt die genaue Dauer, so die Verbraucherzentrale.
Das heißt im Umkehrschluss: im schlechtesten Fall stehen die Kühe an 245 Tagen im Jahr nicht auf der Weide. Und wo sie diese Zeit verbringen, ob in einem anderen Freigelände oder angebunden im Stall, ist häufig nicht nachvollziehbar. Unklar bleibt außerdem meist, womit die Tiere gefüttert werden, wenn sie nicht grasen.
Die Verbraucherschützer empfehlen, sich beim Kauf an diesen Labels zu orientieren:
Grundsätzlich ist aus Sicht der Verbraucherschützer auch Milch mit einem Bio-Siegel empfehlenswert. Doch sie weisen darauf hin, dass Bio-Milch momentan noch nicht automatisch Weidemilch ist. Denn es galt lange, dass die Kühe ständigen Zugang zu Freigelände haben müssten. Das sollte vorzugsweise Weideland sein, konnte sich aber teilweise auch um einen andersartigen Auslauf handeln. Bis 2026 sollen laut Bayerischem Bauernverband und Badischem Landwirtschaftlichem Hauptverband die Regeln der EU-Öko-Verordnung konsequent für alle Betriebe gelten, die Bio-Milch erzeugen.
Schon jetzt haben aber laut VZNRW viele Bio-Anbauverbände, darunter etwa Bioland, Demeter oder Naturland, strengere Anforderungen an ihre Mitgliedsbetriebe als vorgeschrieben.
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