Wenn bei einem Sturm Äste oder gar entwurzelte Bäume das Auto beschädigen, kann eine vorhandene Teilkaskoversicherung für den Schaden aufkommen. Dabei kommt es aber auch immer auf die individuellen Versicherungsbedingungen und den Einzelfall an, informiert der Auto Club Europa (ACE).
Oft werden Schäden erst ab einer gewissen Windgeschwindigkeit übernommen, zumeist Windstärke 8. Infos darüber lassen sich zum Beispiel im Nachgang auch über den Deutschen Wetterdienst einholen.
Bei umstürzenden Bäumen können aber auch deren Besitzer haftbar gemacht werden. Denn diese haben laut ACE eine Verkehrssicherungspflicht. Darunter fällt auch, dass andere auf angrenzenden Straßen, Wegen und Grundstücken nicht zu Schaden kommen.
Lässt sich der Schaden auf einen kranken Baum zurückführen, den der Besitzer nicht ausreichend gesichert hatte, muss er, respektive seine Haftpflicht, für die Folgen aufkommen. Stürzt aber ein gesunder Baum um, haftet wiederum in der Regel eine Teilkaskoversicherung.
Liegen Äste oder Bäume auf der Straße und man beschädigt dadurch beim Überfahren sein Auto, ist man selbst schuld, und nur eine Vollkaskoversicherung könnte für die Reparaturkosten aufkommen.
Bei vielen Ästen oder anderen, die Straße blockierenden Gegenständen auf der Straße, rät der ACE, besser nicht Slalom um diese Gefahrenstelle zu fahren. Dann besser die 112 anrufen und die Blockade melden und dann warten oder einen Umweg fahren.
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