Wer auf Winterreifen wechseln will, sollte einen genauen Blick auf die Pneus werfen. Erst einmal die Sichtprüfung: Sind Risse, Beulen oder ungleichmäßiger Abrieb zu erkennen? Das sind Warnsignale, erläuterte die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) – und in der Regel wird dann ein Neukauf fällig. Nicht nur der Reifen, auch Fahrwerkteile könnten beschädigt sein. Im Zweifel daher lieber Fachleute zurate ziehen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profil auf den Reifen. Die GTÜ rät aus Sicherheitsgründen aber zu mindestens vier Millimetern, um ausreichend Haftung zu gewährleisten. Für exakte Messungen gebe es zuverlässig arbeitende analoge Messschieber für wenige Euro – auch digitale Varianten für mehr Komfort sind erhältlich.
Wer rasch eine grobe Messung haben will, kann eine Zwei-Euro-Münze zur Hand nehmen und ins Profil stellen, so der ADAC online. Deren silberner Rand ist genau vier Millimeter breit – und wenn der von der Seite gesehen komplett im Reifenprofil verschwindet, sind noch mindestens vier Millimeter drauf.
Ab einem Reifenalter von etwa sechs Jahren lässt die Elastizität des Gummis nach. Nach spätestens acht bis zehn Jahren rät die GTÜ dazu, Reifen zu erneuern. Produktionswoche und Jahr lassen sich in der Regel an einer vierstelligen Ziffernfolge am Ende der DOT-Nummer an der Reifenflanke erkennen – „1224“ etwa steht für die 12. Woche des Jahres 2024.
Der Gesetzgeber nennt kein Höchstalter für Reifen. Ausnahme: Für Anhänger, die mit einer Tempo-100-Freigabe fahren, gilt: Hier müssen die Reifen ab einem Alter von sechs Jahren ersetzt werden.
Wichtig: Um als Winterreifen anerkannt zu sein, sind ausschließlich Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gültig. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Reifen, die nur allein eine M+S-Kennzeichnung (für „Matsch und Schnee“) aufweisen, dürfen seit Oktober 2024 bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr benutzt werden.
Wer auf winterlichen Straßen mit ungeeigneten Reifen fährt, lebt nicht nur gefährlich, sondern riskiert noch ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer dabei andere behindert oder einen Unfall baut, muss mit höheren Strafen rechnen.
Achtung: Wer ins Ausland fährt, muss sich vor dem Losfahren genau darüber informieren, was im Transit- oder Zielland in Bezug auf die Winterpneus gilt.
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