Die Zahl der Organspenden ist im vergangenen Jahr in Bayern zwar gestiegen - doch es reicht noch lange nicht: An Silvester warteten noch 1.118 Menschen im Freistaat auf mindestens ein akut benötigtes Organ. Das teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in Frankfurt am Main mit. „Die Lage der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine Organspende warten, bleibt dramatisch“, betonte Axel Rahmel, medizinischer Vorstand der Stiftung.
Nach deren Daten, die der Deutschen Presse-Agentur vorab vorlagen, war die Zahl der Organspender im Freistaat im vergangenen Jahr von 126 auf 157 gestiegen. Die Anzahl der dabei gespendeten Organe legte von 360 auf 496 zu. Bundesweit hingegen ging die Zahl der Spender ganz leicht zurück, auch die Zahl der gespendeten Organe sank von 2.877 auf 2.854.
Organtransplantationen seien in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, das Leben der Erkrankten zu retten, erläuterte Rahmel. „Transplantationen sind aber nur möglich, wenn Menschen bereit sind, Organe nach ihrem Tod zu spenden. Es ist daher eine unerträgliche Situation, dass wir zwar die medizinischen Möglichkeiten haben, Leben zu retten, uns aber die Organe dafür fehlen.“
Mit Stichtag zum Jahreswechsel wurden in Bayern 1.159 Organe benötigt. Besonders häufig hofften die Betroffenen auf eine neue Niere (871). Auch bei Herz (104), Leber (97), Lunge (52) und Bauchspeicheldrüse (35) gab es großen Bedarf. Bundesweit hofften 8.260 Menschen auf eine Organspende.
In Bayern gab es pro eine Million Einwohner 12,0 Organspenderinnen und -spender. Damit bewegt sich der Freistaat bundesweit im Mittelfeld. Den höchsten Wert erreichte 2024 der Stadtstaat Hamburg mit 27,2, gefolgt von Sachsen mit 17,8 und Thüringen mit 17,0. Schlusslicht war Brandenburg mit 4,7 Spenderinnen und Spendern je eine Million Einwohner, hinter Rheinland-Pfalz mit 8,5. International bewegt sich Deutschland laut DSO auf einem der hinteren Plätze.
Deshalb gibt es hierzulande seit langem Diskussionen über den richtigen Umgang mit Organspenden. Derzeit darf eine Organ- oder Gewebeentnahme nur erfolgen, wenn der gestorbene Mensch dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Festhalten kann man die Entscheidung zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder einer Registrierung im Organspende-Register. Es gibt auch ein Tattoo-Symbol, das zwar kein rechtsgültiges Dokument ist, das aber im Zweifelsfall den Angehörigen als Willensbekundung bei der Entscheidung hilft.
Denn die Angehörigen können im Todesfall stellvertretend eine Zustimmung erteilen, wenn der Betroffene selbst keine Entscheidung getroffen hat. Es gibt aber aktuell im Bundestag fraktionsübergreifende Bestrebungen, wie in einigen Nachbarländern die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Damit würde jeder zunächst als Organspender gelten - außer, er oder sie widerspricht explizit.
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