Er hätte nur in Begleitung fahren dürfen, nüchtern und mit einem zugelassenen Auto. Doch nichts davon war der Fall.
Am Samstag gegen 2 Uhr war eine Zivilstreife der Polizei in der Gemeinde Weihenzell (Landkreis Ansbach) unterwegs. Zwischen den Ortsteilen Wernsbach und Schönbronn traf die Streife auf einen nicht mehr fahrbereiten Kleinwagen. Die beiden linken Reifen waren komplett ohne Luft.
Der 17-jährige Fahrer roch nach Alkohol. Ein gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest in der Ansbacher Inspektion ergab einen Wert von knapp 0,5 Promille.
Der Jugendliche am Steuer ist nach den Angaben der Polizei im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B im Rahmen des begleiteten Fahrens. Allerdings war sein eingetragener Begleiter nicht anwesend. Die Polizei stellte den Fahrzeugschlüssel sowie die grünen Kennzeichen ohne Zulassungsplaketten sicher.
Nun läuft ein Verfahren wegen mehrerer Delikte. Da der Pkw nicht zugelassen war, liegen laut Polizei Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung vor. Durch das Anbringen der grünen Kennzeichen besteht der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs. Weiterhin geht es um Verkehrsordnungswidrigkeiten vor, da die Begleitperson nicht anwesend war und der Fahrer die 0,0 Promille-Grenze für Fahranfänger missachtete.