Häufchen beseitigen, im Park anleinen - es gibt Regeln, die kennt jeder Hundebesitzer. Doch viele Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland oder Kommune. Die „Stiftung Warentest Finanzen“ gibt in ihrer Zeitschrift (Ausgabe 9/2025) einen Überblick über die wichtigsten Regeln:
Wer sich einen Hund zulegen will, sollte sich vorher damit beschäftigen, ob die Wunschrasse im jeweiligen Bundesland erlaubt ist - oder nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden darf.
Das ist auch vor einem Umzug wichtig. Denn: wer etwa mit seinem Rottweiler von Baden-Württemberg nach Bayern zieht, muss der Behörde oft einen Wesenstest des Tieres und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Übrigens: In einigen Bundesländern wie etwa Berlin, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen muss man seinen Hund in ein behördliches Hunderegister eintragen lassen
Eine bundesweite Anleinpflicht gibt es nicht - Länder und Kommunen legen selbst fest, wann Hunde angeleint werden müssen. So dürfen sie etwa auf Waldwegen oft ohne Leine laufen, abseits davon jedoch nicht.
In den Stadtstaaten sind die Vorschriften strenger, in Berlin und Hamburg etwa gilt eine allgemeine Leinenpflicht und Spielplätze sind für Hunde komplett tabu. In einigen Bundesländern gelten hingegen saisonale Anleinpflichten während der Brut- und Setzzeit.
Hundehalter haften für ihre Tiere. In vielen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht, entweder für alle Hunde wie etwa in Berlin, Hamburg, Niedersachsen oder Thüringen.
In anderen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung hingegen nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgeschrieben, so unter anderem in Brandenburg, Hessen oder Rheinland-Pfalz.
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