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Veröffentlicht am 20.05.2025 13:53

ABE und Ausstattung: Das ist beim E-Scooter-Kauf wichtig

Vor dem Kauf prüfen: Ein E-Scooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sonst darf er nicht auf öffentlichen Straßen fahren. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)
Vor dem Kauf prüfen: Ein E-Scooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sonst darf er nicht auf öffentlichen Straßen fahren. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)
Vor dem Kauf prüfen: Ein E-Scooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), sonst darf er nicht auf öffentlichen Straßen fahren. (Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn)

Schnell und ohne Anstrengung vom Pendler-Bahnhof in die Firma, mal eben ums Eck eine Tüte Milch holen, die man vergessen hat – oder einfach, wenn die eigenen Füße kaum noch tragen: Dafür können elektrische Tretroller – auch E-Scooter genannt – ziemlich praktisch sein.

Es gibt sie von diversen Anbietern in mobilen Flotten, vor allem in größeren Städten. Wer sich aber selbst ein Modell zulegen will, beachtet besser ein paar Tipps vom Auto Club Europa (ACE).

Beim Kauf auf die ABE achten

Ohne Straßenzulassung gemäß der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) darf ein Scooter nicht auf öffentlichen Straßen und Radwegen fahren. Der ACE rät daher, beim Kauf darauf zu achten, dass es sich um ein typengenehmigtes Fahrzeug handelt: ein Typenschild, das die Bezeichnung Elektrokleinstfahrzeug, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 20 km/h) sowie die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausweist, muss vorhanden sein. Solche Modelle werden oft beworben als „mit Straßenzulassung gemäß StVZO“. Damit ist sichergestellt, dass der Roller eine – ebenfalls verpflichtende – Versicherungsplakette bekommt - ohne die geht es nämlich auch nicht.

Theoretisch wäre ohne ABE auch noch eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) über einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr denkbar. Aber ob sich der Aufwand im Hinblick auch auf etwaige Umrüstungen lohnt, muss im Einzelfall abgewogen werden, so der ACE.

Übrigens: Wer – weil er etwa online kauft – das Typenschild nicht selbst sehen kann, sollte auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Übersicht der erteilten ABE durch das KBA einsehen. Hier sollte das anvisierte E-Scooter-Modell im besten Fall gelistet sein.

Auch eine Versicherung ist verpflichtend

E-Scooter sind zwar zulassungsfreie Fahrzeuge, aber versicherungspflichtig: Jedes Jahr muss eine Versicherung abgeschlossen werden. Und ähnlich wie etwa bei einem Mofa gibt es vom Versicherungsanbieter jährlich ein Kennzeichen mit jeweils wechselnden Farben.

Was kostet denn der Spaß?

Hochwertige Modelle können schnell über 1.000 Euro kosten, so der ACE. Basismodelle mit Straßenzulassung sind den Angaben zufolge aber schon für weniger als 300 Euro zu bekommen.

Vorsicht bei auffällig billigen Offerten – etwa bei Discountern oder online: „Mehr Sicherheit und Komfort kosten häufig auch mehr Geld“, so der ACE in einer Mitteilung. Es gelte immer, die Ausstattung auf die eigenen Bedürfnisse hin zu prüfen und das Preis-Leistungs-Verhältnis abzuwägen. Viele billigen Roller hätten zum Beispiel nur ein zulässiges Gesamtgewicht von 100 Kilogramm – bei höherwertigen Modellen seien es oft 120 bis 150 Kilo.

Der ACE rät zudem, vor dem Kauf eine kurze Probefahrt machen. So könnte man herausfinden, ob der E-Tretroller den eigenen Ansprüchen gerecht wird. Auf den ersten Blick unterschieden sich die verschiedenen E-Scooter-Modelle zwar kaum – das Fahrgefühl und die Alltagstauglichkeit könnten allerdings erheblich variieren.

Ausstattung und Tipps

Einiges an Ausstattung schreibt der Gesetzgeber vor, etwa zwei unabhängig wirkende Bremsen, Licht, Reflektoren und eine Klingel. Andere Sicherheitsausrüstung ist optional: So eignen sich beispielsweise größere Laufräder besser auf unebenen Straßen. Federgabel und Luftbereifung reduzieren Erschütterungen weiter und erhöhen den Komfort.

Auch rät der ACE zu Modellen mit Blinkern. Ansonsten muss das Abbiegen per Handzeichen angezeigt werden, was sich im Alltag oft als schwierig erweise. Denn man muss eine Hand vom Lenker nehmen. Von elektrischen Vorderradbremsen oder Frontantrieb rät der ACE allerdings ab – beides wirke sich negativ auf das Fahrverhalten aus.

Inwieweit und ob überhaupt sich einfache Modelle mit optionalem Zubehör nachrüsten lassen, prüft man im Einzelfall auch besser vor dem Kauf.

So weit fahren, wie der Akku reicht - reicht er denn?

Vor dem Kauf sollte man sich außerdem das geplante, individuelle Fahrprofil vor Augen führen, um zu schauen, ob der Roller und sein Akku genügend Reichweite realisieren können.

Wer den E-Scooter etwa auch in Bus und Bahn mitnehmen möchte, sollte auf möglichst leichte Modelle und solche mit leichtgängigem Klappmechanismus bei gleichzeitiger Stabilität achten. Die Roller gelten oft im geklappten Zustand als Handgepäck. Dann würde ihre Mitnahme - anders als etwa bei normalen Fahrrädern - keinen Aufschlag kosten. Aber was im Einzelnen gilt, regeln stets die jeweiligen Bestimmungen des Betreibers.

© dpa-infocom, dpa:250520-930-567747/1


Von dpa
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