Die Verurteilung einer Mutter wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung an ihrem Baby ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision der Frau. Das Landgericht Ulm hatte die 38-Jährige im Mai schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
Die Frau hatte ihr Neugeborenes im Oktober vergangenes Jahr kurz nach der Geburt in einen abgelegenen Altglascontainer in Langenau (Alb-Donau-Kreis) geworfen. Das Kind überlebte körperlich unbeschadet. Ein Passant hatte den unterkühlten Säugling gefunden, aus der schmalen Öffnung des Containers gezogen und Rettungskräfte alarmiert. Nach Überzeugung des Ulmer Landgerichts hatte die dreifache Mutter zuvor vergeblich versucht, die Schwangerschaft mit einem Medikament aus dem Internet zu beenden und sich etwa über eine Adoption sowie eine anonyme Geburt informiert.
Wegen der persönlichen und intimen Umstände der Tat sagte die 38-Jährige in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Der Ulmer Strafkammer zufolge war das Tatmotiv von „erschreckender Banalität“. Die Frau habe das Kind nicht gewollt und die Alternativen seien ihr zu aufwendig gewesen. Das Kind lebt früheren Angaben zufolge inzwischen in einer Adoptivfamilie. Benannt wurde der Junge nach seinem Retter.
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