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Veröffentlicht am 20.11.2024 13:12

Gemeinde klagt erneut gegen Verlauf von Stromtrasse

Bislang waren laut dem Netzbetreiber Tennet alle Klagen gegen SüdOstLink in Bayern erfolglos. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Bislang waren laut dem Netzbetreiber Tennet alle Klagen gegen SüdOstLink in Bayern erfolglos. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Bislang waren laut dem Netzbetreiber Tennet alle Klagen gegen SüdOstLink in Bayern erfolglos. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Die oberfränkische Gemeinde Trogen will den Bau der Stromtrasse SüdOstLink auf ihrem Gebiet weiter mit rechtlichen Mitteln verhindern. Die Gemeinde reichte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag eine Klage sowie einen Eilantrag ein, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte. Beides richtet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur für den geplanten Abschnitt der Trasse von Münchenreuth im Landkreis Hof nach Marktredwitz im Landkreis Wunsiedel. 

Bürgermeister will Trassenverlauf „mit allen Mitteln verhindern“

Der Bürgermeister von Trogen, Sven Dietrich (CSU), teilte zu der Klage mit, die derzeitige Vorzugstrasse würde durch das Schutzgebiet eines Trinkwasserbrunnens verlaufen. „Das wird die Gemeinde mit allen Mitteln verhindern.“ Alle Fachbehörden seien sich einig und hätten dies auch im Planfeststellungsbeschluss vermerkt, dass der Bau von SüdOstLink ein hohes Risiko für die Trinkwasserversorgung darstelle.

Es gebe zudem eine Alternativtrasse, die an keinem Schutzgebiet liege und die auch keine Gefährdung für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde darstelle, teilte Dietrich weiter mit. Diese Trasse müsse von der Bundesnetzagentur und Tennet akzeptiert werden.

Keine aufschiebende Wirkung der Klage

Nach Angaben von Tennet ist es dem Stromnetzbetreiber „ein großes Anliegen, das Projekt im Einklang mit den betroffenen Kommunen und Privatpersonen umzusetzen“. Die Gesamtabwägung habe aber ergeben, dass die von der Gemeinde vorgeschlagene Alternative in den Belangen Umwelt, technische Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit gegenüber der im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Variante nicht vorzuziehen sei.

Bereits vor Einreichung der Klage hatte ein Sprecher zudem mitgeteilt, dass Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung hätten. Bauarbeiten könnten in der Regel auch dann starten oder fortgesetzt werden, wenn eine Klage eingereicht wurde.

Über die Stromtrasse SüdOstLink soll ab 2027 grüner Strom von Klein Rogahn nahe Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern über Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt bis zu einem Netzverknüpfungspunkt bei Landshut transportiert werden. Der bayerische Abschnitt, der rein als Erdkabel verlaufenden Trasse, ist rund 270 Kilometer lang. Anfang November hatte Tennet im Landkreis Hof begonnen, die ersten Kabel zu verlegen. 

Erste Klage blieb ohne Erfolg

Die Gemeinde Trogen und ein Landwirt hatten bereits zuvor erfolglos versucht, per Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine sogenannte Veränderungssperre vorzugehen. Diese verhindert eine Erweiterung eines Trinkwasserschutzgebietes.

Nach Angaben von Tennet wurden gegen SüdOstLink in Bayern bislang sechs Klagen beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und verhandelt. Alle seien abgelehnt worden. Die aktuelle Klage wurde dabei noch nicht berücksichtigt.

© dpa-infocom, dpa:241120-930-294144/1


Von dpa
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