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Veröffentlicht am 05.05.2024 11:34

Bahnunternehmen klagen gegen höhere Schienennutzungsgebühren

Die neue DB-Gesellschaft InfraGo hat kürzlich angekündigt, für 2024 und 2025 die Trassengebühren um durchschnittlich rund sechs Prozent anzuheben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Die neue DB-Gesellschaft InfraGo hat kürzlich angekündigt, für 2024 und 2025 die Trassengebühren um durchschnittlich rund sechs Prozent anzuheben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)
Die neue DB-Gesellschaft InfraGo hat kürzlich angekündigt, für 2024 und 2025 die Trassengebühren um durchschnittlich rund sechs Prozent anzuheben. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Mehrere Verkehrsunternehmen gehen rechtlich dagegen vor, dass sie bald deutlich mehr Geld für die Nutzung des Schienennetzes zahlen sollen. Sowohl eine Reihe von Güterbahn-Firmen als auch mehrere Tochterunternehmen der Deutschen Bahn haben nach dpa-Informationen gegen von der Bundesnetzagentur genehmigte Preissteigerungen geklagt. Zunächst hatte darüber die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. 

Hintergrund sind Veränderungen bei den sogenannten Trassenpreisen. Diese werden für alle Bahnunternehmen fällig, die Verkehr über die Schiene abwickeln. Das Geld soll für die Instandhaltung verwendet werden. Gezahlt werden die Entgelte mittlerweile an die neue DB-Gesellschaft InfraGo. Das Unternehmen hat kürzlich angekündigt, für 2024 und 2025 die Gebühren um durchschnittlich rund sechs Prozent anzuheben.

Fern- und Güterverkehr müssen enorm draufzahlen

Diese Erhöhungen mussten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Das Problem: Obwohl der Regionalverkehr für den meisten Verkehr auf der Schiene verantwortlich ist, darf er aufgrund einer gesetzlichen Regelung nur in geringem Umfang belastet werden. Die Netzagentur genehmigte für dieses Segment lediglich eine Erhöhung von 0,6 Prozent bei den Trassenpreisen. 

Fern- und Güterverkehr werden deshalb im kommenden Jahr überproportional zur Kasse gebeten. Um 16,2 Prozent sollen sich die Trassenpreise für den Güter- und um 17,7 Prozent für den Fernverkehr erhöhen. 

DB-Töchter selbst klagen

Die Deutsche Bahn teilte mit, InfraGo selbst sowie die Töchter DB Cargo und DB Fernverkehr hätten eine Feststellungsklage wegen der Erhöhung eingereicht. „Die für 2025 vorgesehenen Preiserhöhungen im Trassenpreissystem schaffen einseitige und nicht tragbare Belastungen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im Fern- wie auch im Güterverkehr“, sagte eine Bahn-Sprecherin.

Außerdem reichten elf Güterbahn-Unternehmen gemeinsam eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. „Wir sollen viel mehr Geld für weniger Leistung bezahlen. Der Zustand des Netzes ist nicht besser geworden und die Hindernisse im Netz werden durch immer mehr Baustellen immer größer. Dadurch steigen sowieso schon die Betriebskosten bei den Bahnunternehmen“, sagte der Vorstandsvorsitzende des Branchenverbandes Güterbahnen.

Formell richten sich die Klagen gegen die Bundesnetzagentur, die auf Anfrage am Wochenende zunächst keine Stellung bezog. Vom Verkehrsministerium hieß es, die Bundesregierung habe die Auswirkungen der Preisanpassung auf Nah-, Fern- und Güterverkehr „eng im Blick“. Man setze sich in den laufenden Haushaltsverhandlungen intensiv dafür ein, „kurzfristig Mittel zur Bezuschussung von Trassenpreisen im Personenfern- und Güterverkehr zu sichern“. Langfristig müsste auch in Betracht gezogen werden, die Systematik der Trassenpreise grundlegend zu überarbeiten. 

© dpa-infocom, dpa:240505-99-921022/2


Von dpa
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