Bayern hat als einziges Bundesland den Leitantrag bei der Konferenz der Integrationsminister abgelehnt. Die Ausführungen in dem Antrag zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts widersprächen der fundamentalen politischen Überzeugung der bayerischen Regierung, hieß es am Donnerstag zur Begründung in einer einseitigen Protokollnotiz. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts sei als Rückschritt anstelle einer Modernisierung zu bewerten. Damit werde die Entstehung von Parallelgesellschaften nicht nur in Kauf genommen, sondern regelrecht gefördert.
Zudem lehne man pauschale Aussagen über eine angebliche bestehende strukturelle und institutionelle Diskriminierung von Menschen mit Migrationsgeschichte ab. Gleichzeitig begrüße man aber ausdrücklich die im Leitantrag enthaltenen Ausführungen zu den aktuellen gesellschaftlichen Demonstrationen für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Auch das starke Bekenntnis zu Israel, dem Schutz der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden gegen Antisemitismus werde mit aller Deutlichkeit befürwortet.
In dem zehnseitigen Leitantrag „Miteinander wachsen“ wird in einem Absatz die in diesem Jahr beschlossene „historische Reform“ des Staatsangehörigkeitsrechts begrüßt. Mit der beschleunigten Einbürgerung nach fünf statt acht Jahren und der generellen Ermöglichung der Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung hätten langjährige Forderungen der Integrationsministerkonferenz Gesetzeskraft erlangt, heißt es in dem Antrag. Die zweitägige Konferenz unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns ging am Donnerstag zu Ende.
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