Der Rothenburger Stadtrat hatte bereits Mitte vergangenen Jahres die Aufstellung des Bebauungsplanes „BayWa Baustoffhandel – westlich der Süd-Ost-Tangente“ beschlossen. Jetzt will der Vorhabenträger auf einige der geplanten Nutzungen verzichten, zudem soll aufgrund der Marktlage der Bereich für den Baustoffhandel verkleinert werden.
Der Vorhabenträger, die „BayWa Bau Projekt GmbH“, beabsichtigt, ihren vorhandenen an der Wolffstraße gelegenen Baustoffhandel auf ein derzeit unbebautes Grundstück westlich der Süd-Ost-Tangente zu verlagern. An dem neuen Standort sollen darüber hinaus ein Verleih von Baumaschinen sowie ein Tank- und Waschpark inklusive E-Lade-Plätzen untergebracht werden.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses waren, wie es in der Vorlage der Verwaltung für den Stadtrat heißt, außerdem ein Holzpelletslager und ein Wartebereich mit Gastronomie für den Tank- und Waschpark vorgesehen. Inzwischen habe der Vorhabenträger entschieden, im ersten Bauabschnitt auf diese Nutzungen zu verzichten.
Aufgrund der aktuellen Marktlage sei zudem eine Verkleinerung des Baustoffhandels vorgenommen worden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat sich im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss auf 2,2 Hektar verkleinert.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes war bereits durch den Stadtrat in seiner Sitzung im Juli 2023 beschlossen worden. Da es sich um ein konkretes Vorhaben eines Investors handelt, wird dies ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sein. Bei einem solchen entstehen für die Stadt keine Kosten für das Bauleitplanverfahren. Geregelt wird alles in einem Durchführungsvertrag, der in so einem Fall abgeschlossen wird.
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt ist das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die geplante Nutzung entspricht somit nicht dieser Vorgabe. Daher wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans auch der Flächennutzungsplan geändert. Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbaufläche BayWa Baustoffhandel – westlich der Süd-Ost-Tangente“ ist zum Aufstellungsbeschluss unverändert geblieben.
Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der im Normalverfahren aufgestellt wird, wird es eine Umweltprüfung geben. In dieser werden die Umweltauswirkungen des Bauprojekts ermittelt und bewertet.
Mittlerweile wurden von einem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro erste Entwürfe für den Bebauungsplan, den Flächennutzungsplan und die dazugehörigen Begründungen mit Umweltbericht sowie ein Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans erarbeitet. Der Investor hat in der Zwischenzeit eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und ein Schallschutzgutachten erstellen lassen, welche in die Planungen mit eingearbeitet wurden.
Die vorliegenden Unterlagen billigte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig. Die Unterlagen sind jetzt öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind bei der frühzeitigen Beteiligung gefragt, Einwände oder Anregungen vorzubringen.