Belegschaftsaktien: Wie Mitarbeiter steuerfrei profitieren | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 28.08.2025 11:28

Belegschaftsaktien: Wie Mitarbeiter steuerfrei profitieren

Von Aktien ihres arbeitgebenden Unternehmens können Beschäftigte profitieren. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)
Von Aktien ihres arbeitgebenden Unternehmens können Beschäftigte profitieren. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)
Von Aktien ihres arbeitgebenden Unternehmens können Beschäftigte profitieren. (Foto: Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn)

Die Beteiligung der eigenen Mitarbeiter am Unternehmen, meist in Form von Aktien, ist in Deutschland zunehmend beliebt. Das könnte mehrere Gründe haben, schätzt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zum einen stünden die Menschen in Deutschland Aktien offener gegenüber als noch vor einigen Jahren. Zum anderen könnten solche Beteiligungsprogramme den Unternehmen zur Mitarbeiterbindung und -motivation dienen. Noch dazu fördert der Staat ein solches Vorgehen steuerlich.

Aber wie genau läuft das mit den Belegschaftsaktien? Bieten Unternehmen entsprechende Programme an, können Beschäftigte des Unternehmens Anteile davon erwerben. Der Arbeitgeber offeriert diese oft stark vergünstigt - oder sogar komplett kostenfrei. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Anteile und dem vergünstigten Kaufpreis stellt für Beschäftigte laut BVL einen geldwerten Vorteil dar, der normalerweise zu versteuern ist. 

Von dieser Regelung gibt es aber Ausnahmen. Wenn sich die Belegschaftsaktienprogramme nämlich an alle Beschäftigten des Unternehmens richten - und nicht nur etwa an Führungskräfte -, sei der daraus entstehende geldwerte Vorteil in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Jahr steuerfrei, sagt BVL-Geschäftsführerin Jana Bauer. Er ist darüber hinaus auch sozialversicherungsfrei, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Vorteil zusätzlich zum eigentlichen Entgelt erhalten - und nicht etwa stattdessen.

Wann ein Aufschub der Besteuerung möglich ist

Richtet sich das Programm nur an bestimmte Arbeitnehmergruppen, kann der geldwerte Vorteil zwar nicht steuerfrei gestellt werden, die Besteuerung aber unter Umständen hinausgeschoben werden. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte in so einem Fall danach fragen, ob das geschehen soll oder nicht.

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine empfiehlt, einem Hinausschieben der Besteuerung auf jeden Fall zuzustimmen. Denn dann müssen erst Steuern gezahlt werden, wenn man die Aktien zum Beispiel verkauft und damit liquide Mittel hat. Ein weiterer Vorteil dieser Methode: Sinkt der Aktienkurs bis zum Verkauf, wird die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils auch zu diesem dann möglicherweise steuerlich günstigeren Verkaufskurs ermittelt.

© dpa-infocom, dpa:250710-930-782133/2


Von dpa
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