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Veröffentlicht am 13.11.2024 04:02

Berufungsprozess gegen Melanie Müller nicht vor dem Frühjahr

Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild) (Foto: Jan Woitas/dpa)
Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild) (Foto: Jan Woitas/dpa)
Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild) (Foto: Jan Woitas/dpa)

Schlagersängerin Melanie Müller hat ihre Verurteilung wegen Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert und steht deshalb im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Damit ist das Landgericht Leipzig am Zug. Ein Prozesstermin steht nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht fest. Es werde aber sicher mehrere Monate dauern, ehe es zur Berufungsverhandlung kommt. Dabei sei dann auch eine komplett neue Beweisaufnahme denkbar.

Gericht: Müller hatte mehrmals den Hitlergruß gezeigt

Das Amtsgericht hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin am 23. August wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5.700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Schlagersängerin hatte Vorwürfe zurückgewiesen

Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die Sängerin keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen gemacht. Daher hatte der Richter ihr Einkommen geschätzt. Er ging davon aus, dass Müller noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca sowie jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel habe. „Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil“, hatte der Richter gesagt. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.

Landgericht überprüft bei Berufung das Urteil aus erster Instanz

Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Melanie Müller und ihr Management wollten sich auf Anfrage nicht äußern. 

Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen.

© dpa-infocom, dpa:241113-930-287154/1


Von dpa
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