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Veröffentlicht am 09.04.2025 15:12, aktualisiert am 09.04.2025 16:17

Beschleunigte Einbürgerung für gut Integrierte wird beendet

Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)
Die dreijährige Wartefrist gilt aktuell nur für Ausländer mit besonderen Integrationsleistungen. Alle anderen Einbürgerungswilligen müssen fünf Jahre warten. (Symbolbild) (Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa)

Die von der Ampel-Regierung eingeführte beschleunigte Einbürgerung besonders gut integrierter Zuwanderer soll wieder abgeschafft werden. Darauf haben sich CDU, CSU und SPD bei ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Die von SPD, Grünen und FDP verabschiedete Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es Menschen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben, seit dem 27. Juni 2024, nach drei Jahren einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen.

Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Diese von der Union als „Turbo-Einbürgerung“ geschmähte Möglichkeit soll nun gestrichen werden.

Generelle Wartefrist von fünf Jahren bleibt

An der Reduzierung der Wartefrist für normale Einbürgerungen von acht auf fünf Jahre und an der Erlaubnis für den Doppelpass, die von der Ampel ebenfalls beschlossen worden war, wollen CDU, CSU und SPD laut Koalitionsvertrag aber festhalten. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung zählt beispielsweise, dass jemand seinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten kann.

Kein deutscher Pass zweiter Klasse

Abstand genommen haben die Verhandler von CDU, CSU und SPD von der bei den Sondierungsgesprächen noch diskutierten Idee, eingebürgerten Menschen, die mehr als eine Staatsangehörigkeit haben, in bestimmten Fällen die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu entziehen. In dem Papier, das am Ende der Sondierungen veröffentlicht worden war, hieß es noch: „Wir werden verfassungsrechtlich prüfen, ob wir Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen können, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.“ Davon ist jetzt nicht mehr die Rede. Migrantenverbände hatten empört auf den Vorschlag reagiert und kritisiert, dies würde auf eine Art deutscher Staatsbürgerschaft auf Probe hinauslaufen.

Im Koalitionsvertrag heißt es nun: „Wir prüfen Änderungsbedarf bei Ausweisung auch bei öffentlicher Aufforderung zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Dies würde dann nur Ausländer betreffen, nicht deutsche Staatsbürger. Im Hinterkopf hatten einige der Verhandler bei den Diskussionen über diesen Punkt unter anderem Demonstrationen von Islamisten, bei denen Teilnehmer die vermeintlichen Vorzüge eines Kalifats gepriesen hatten.

© dpa-infocom, dpa:250409-930-428348/2


Von dpa
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