Der Bürgerantrag „Ergebnisoffene Neubewertung der Gemeinschaftsbiogaslage Feuchtwangen-Krobshausen” gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung ist zulässig. Das stellte der Stadtrat fest – obwohl der einreichenden IG LandWert Frankenhöhe ein Formfehler passiert ist. Bürgermeister Dr. Ulrich Grünwald nannte es eine „kleine Panne”.
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