BKA warnt vor gefährlichen Online-Gruppen für Minderjährige | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 13.12.2024 07:32

BKA warnt vor gefährlichen Online-Gruppen für Minderjährige

Kinder und Jugendliche sollten bei neuen Online-Freundschaften vorsichtig sein, um nicht Opfer von Erpressung und Manipulation zu werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Kinder und Jugendliche sollten bei neuen Online-Freundschaften vorsichtig sein, um nicht Opfer von Erpressung und Manipulation zu werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Kinder und Jugendliche sollten bei neuen Online-Freundschaften vorsichtig sein, um nicht Opfer von Erpressung und Manipulation zu werden. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Online-Communities, die Minderjährige zu Gewalttaten verleiten. Laut einer aktuellen Mitteilung werden Kinder und Jugendliche in Chat-Gruppen gezielt zu gefährlichen Handlungen gedrängt

Die Täter kontaktieren potenzielle Opfer oft über soziale Medien, Messenger-Dienste oder Online-Spiele, so die Behörde. Sie zielen dabei auf 8- bis 17-Jährige ab, insbesondere auf solche, bei denen sie von möglichen psychischen Problemen wissen oder diese vermuten.

Erzwungene Handlungen

Nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses werden die Minderjährigen zu gefährlichen Handlungen vor der Kamera genötigt, etwa

  • Erstellung von Nacktbildern
  • Sexuelle Handlungen vor der Kamera
  • Selbstverletzungen (bis hin zu Suizidversuchen)
  • Misshandlung von Tieren

Haben die Täter diese Aufnahmen, drohen sie mit der Veröffentlichung oder der Weitergabe an Familie und Freunde, um weitere Forderungen durchzusetzen.

„Kinder und Jugendliche sollten daher bei neuen „Online-Freundschaften” vorsichtig sein und sich an eine Vertrauensperson wenden, wenn sie Teil einer solchen Gruppe sind“, rät das BKA.

Was tun bei Verdacht?

Eltern sollten aufmerksam sein und auf folgende Anzeichen achten:

  • plötzliche Verhaltensänderungen wie Rückzug, Isolation oder Angst
  • Verhaltensveränderungen in Verbindung mit Verletzungen wie Schnittverletzungen, eingeritzte Wörter oder Symbole in der Haut oder entsprechende Narben
  • lange Online-Zeiten

Und sich, „wenn sie eine Straftat zum Nachteil ihres Kindes vermuten“, sofort an die Polizei wenden, so das BKA.

© dpa-infocom, dpa:241213-930-316596/1


Von dpa
north