Rückhalt hat Burgoberbachs Bürgermeister Gerhard Rammler von seinem Gemeinderat erfahren. Einstimmig sprachen sich die Mitglieder dafür aus, die Kosten für eine Rechtsberatung zu übernehmen. Diese hatte der Rathauschef wegen einer Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Mitarbeiter in Anspruch genommen.
„Ist keine angenehme Sache”, stellte Rammler in der Sitzung fest. Die Staatsanwaltschaft Ansbach hatte wegen Verleumdung gegen ihn ermittelt. Angezeigt worden war er von einem ehemaligen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Mangels Tatnachweis wurde das Verfahren jedoch eingestellt, wie Jonas Heinzlmeier, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher, auf FLZ-Nachfrage bestätigte. Das Beschäftigungsverhältnis mit dem Mitarbeiter ist inzwischen beendet.
Für ihre juristische Beratung in der Angelegenheit stellte die Rechtsanwaltskanzlei eine Rechnung in Höhe von rund 1700 Euro. Rammler beantragte bei der Gemeinde die Gewährung von Rechtsschutz sowie die Kostenübernahme. Zwar enthält das Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) keine spezielle Regelung für einen solchen Fall, infolgedessen besteht auch kein Anspruch auf Rechtsschutz. Dieser kann aber mit Verweis auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Einzelfall gewährt werden.
Die Räte stellten sich geschlossen hinter den Rathauschef. Geäußert wurde aus ihren Reihen die Meinung, dass die Angelegenheit „in Ausübung des Amtes” geschehen ist. Der Gemeinderat sei von Anfang an informiert worden und man sehe es als Pflicht, den Bürgermeister vor widerrechtlichen Anklagen zu schützen.
Die Verwaltung wird die Kostenerstattung bei der kommunalen Rechtsschutzversicherung beantragen. Rammler dankte den Räten für ihr Entgegenkommen.