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Veröffentlicht am 26.08.2024 00:06

Darf mein Arbeitgeber sich politisch positionieren?

Der Arbeitsplatz muss nicht unbedingt ein neutraler Ort sein: Unternehmen dürfen sich politisch positionieren, etwa für Demokratie werben oder zur Wahl aufrufen, solange sie keinen Druck auf die Belegschaft ausüben. (Foto: Bernd Settnik/dpa/dpa-tmn)
Der Arbeitsplatz muss nicht unbedingt ein neutraler Ort sein: Unternehmen dürfen sich politisch positionieren, etwa für Demokratie werben oder zur Wahl aufrufen, solange sie keinen Druck auf die Belegschaft ausüben. (Foto: Bernd Settnik/dpa/dpa-tmn)
Der Arbeitsplatz muss nicht unbedingt ein neutraler Ort sein: Unternehmen dürfen sich politisch positionieren, etwa für Demokratie werben oder zur Wahl aufrufen, solange sie keinen Druck auf die Belegschaft ausüben. (Foto: Bernd Settnik/dpa/dpa-tmn)

Egal, ob es um die anstehenden Landtagswahlen im Osten oder die Wahlen in den USA geht. Extreme politische Positionen bekommen Zulauf. In Deutschland warnen deshalb sogar immer wieder Unternehmen vor den Folgen von Populismus, Extremismus und Rassismus für den Wirtschaftsstandort Deutschland. 

Aber muss der Arbeitsplatz nicht ein neutraler Ort sein? Oder dürfen Arbeitgeber politische Botschaften senden? Die Antwort ist klar: Unternehmen dürfen sich durchaus positionieren und müssen nicht politisch neutral bleiben. Sie dürfen ebenso dazu aufrufen, wählen zu gehen wie sich für die Demokratie engagieren - natürlich ohne Druck auf die Belegschaft auszuüben.

Ausnahmefall: Öffentliche Arbeitgeber

Es sei sogar denkbar, jemanden für die Teilnahme an einer Demokratie-Demo freizustellen, sagt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). „Die gesamte Belegschaft dazu auffordern, zu einer Demo zu gehen und die Fahnen hochzuhalten, darf man allerdings nicht“, sagt Arbeitsrechtsanwalt Peter Meyer.

Eine Ausnahme gilt indes für öffentliche Arbeitgeber. Sie sind zu Neutralität und Verfassungstreue verpflichtet, dürfen keine Wahlempfehlungen abgeben oder etwa Wahlhinweise verteilen.

© dpa-infocom, dpa:240825-930-213070/1


Von dpa
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