Das Rothenburger Schopf-Areal bekommt keinen Auto-Aufzug | FLZ.de | Stage

foobarious
arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 17.11.2025 10:42

Das Rothenburger Schopf-Areal bekommt keinen Auto-Aufzug

Am „Schopf-Areal” in der Hirtengasse geht es weiter. Die Tiefgarage wird kleiner und ein Pkw-Aufzug fällt weg. (Foto: Karl-Heinz Gisbertz)
Am „Schopf-Areal” in der Hirtengasse geht es weiter. Die Tiefgarage wird kleiner und ein Pkw-Aufzug fällt weg. (Foto: Karl-Heinz Gisbertz)
Am „Schopf-Areal” in der Hirtengasse geht es weiter. Die Tiefgarage wird kleiner und ein Pkw-Aufzug fällt weg. (Foto: Karl-Heinz Gisbertz)

Der Bauausschuss in Rothenburg hat sich mit verschiedenen Nutzungsänderungen, Umbauten und Sanierungen beschäftigt. Auch ein Thema: das „Schopf-Areal”.

Doch zunächst ging es um eine Nutzungsänderung in der Galgengasse 37. Im Erdgeschoss, das in einem Teilbereich bereits als Logopädie-Praxis genutzt wird, soll die Nutzung nun auf das gesamte Erdgeschoss ausgedehnt werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Die notwendigen Stellplätze können abgelöst werden.

Laden im Erdgeschoss, Wohnunegn oben

Das Anwesen Pfäffleinsgäßchen 1 soll umfassend saniert werden. Vorgesehen ist im Erdgeschoss ein Laden, während die beiden Obergeschosse als eine Wohneinheit für dauerhaftes Wohnen genutzt werden sollen. Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Sanierung wurde mit den vorgesehenen Nutzungen einstimmig erteilt. Ein zusätzlich erforderlicher Stellplatz muss abgelöst werden.

In der Spitalgasse 20 soll eine Markise unterhalb eines vorhandenen Balkons zur Beschattung des Balkons im ersten Obergeschoss angebracht werden. Aufgrund der geringen Einsehbarkeit und der relativ kleinen Markise ist hier eine Abweichung von der Baugestaltungssatzung aus der Sicht der Verwaltung möglich. Auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat keine Bedenken geäußert. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Änderungen bei den Parkplätzen

Dem Gremium lag ein Antrag auf Nachtragsgenehmigung für den Bereich Hirtengasse 2a, 2b und 2c –also dem „Schopf-Areal” – vor. Abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung wurden Änderungen vorgenommen: Der Pkw-Aufzug zur Tiefgarage entfällt. Die Tiefgarage wurde aus technischen Gründen verkleinert, so dass zwei Stellplätze entfallen.

Diese werden nun zwischen den beiden Gebäuden Schrannengasse 4 und Schrannengasse 6 hintereinander nachgewiesen. In dem neu zu errichtenden Gebäude Schrannengasse 6 ist eine eigenständige Wohneinheit vorgesehen, für die aufgrund der Wohnfläche zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Diese beiden Stellplätze müssen dem hier entstehenden Einfamilienhaus zugeordnet werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.

Umnutzung der Werkhallen in der Erlbacher Straße

In der Erlbacher Straße 112 möchte ein Betrieb die bestehenden Werkhallen künftig durch verschiedene Logistikunternehmen als Lager- und Logistikhallen für allgemeines Speditionsgut nutzen. Die notwendigen Stellplätze wurden nachgewiesen. Die Stellungnahmen von Fachbehörden wurden eingeholt. Das Emissionsschutzgutachten liegt noch nicht vor. Der Nutzungsänderung von Werkhallen zu Logistikhallen wurde einstimmig zugestimmt.

Im Rahmen der Sanierung der Georgengasse sollen auch zusätzliche Poller-Anlagen eingebaut werden. In der Kirchgasse in Höhe des Hotels Reichsküchenmeister zwei festverbaute und ein versenkbarer Poller. Der bestehende Poller am Markt soll durch einen zusätzlichen festverbauten Poller ergänzt werden. Die Kosten werden auf 105.000 Euro geschätzt. Der Bauausschuss stimmte den beiden Poller-Anlagen einstimmig zu.

„Winterglühen” und „Silvesterfunkeln”

In der Vorweihnachtszeit findet vom 12. bis 23. Dezember im Burggarten wieder die Veranstaltung „Winterglühen” statt. Die Öffnungszeiten: an Wochentagen von 16 bis 22 Uhr und an den Wochenenden von 14 bis 22 Uhr. Die Beschlüsse fielen einstimmig. Gleiches gilt für das „Silvesterfunkeln“ auf dem Marktplatz am 31. Dezember.


Von KARL-HEINZ GISBERTZ
north