Deal in Mord-Prozess: 18 Jahre für Deutschen auf Mallorca | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 27.03.2025 11:51

Deal in Mord-Prozess: 18 Jahre für Deutschen auf Mallorca

Der Verurteilte hatte sich laut Anklage im Oktober 2023 in einem Streit auf sein Opfer gestürzt und elf Mal zugestochen. (Foto: Clara Margais/dpa)
Der Verurteilte hatte sich laut Anklage im Oktober 2023 in einem Streit auf sein Opfer gestürzt und elf Mal zugestochen. (Foto: Clara Margais/dpa)
Der Verurteilte hatte sich laut Anklage im Oktober 2023 in einem Streit auf sein Opfer gestürzt und elf Mal zugestochen. (Foto: Clara Margais/dpa)

Ein Deutscher hat sich am ersten Tag eines Mordprozesses auf Mallorca für schuldig bekannt und ist zu 18 Jahren Haft und zur Zahlung einer hohen Entschädigung verurteilt worden. Darauf hätten sich kurz vor Prozessbeginn Anklage und Verteidigung geeinigt, bestätigte eine Justizsprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Auch das Opfer war Deutscher und stammte aus Bad Oeynhausen bei Bielefeld.

Zudem muss der 28-Jährige den Hinterbliebenen insgesamt 500.000 Euro zahlen. Je 200.000 Euro für die beiden Kinder und 100.000 Euro für die aus Magdeburg stammende Ehefrau, wie die Sprecherin weiter mitteilte. Die Summe solle durch den Verkauf einer Eigentumswohnung des Verurteilten aufgebracht werden. Die Anklage hatte vor Prozessbeginn noch die Höchststrafe von 25 Jahren und eine Entschädigung von insgesamt 320.000 Euro gefordert. 

Der aus Berlin stammende Täter hatte sich nach Angaben der Anklage im Oktober 2023 an der Feiermeile Ballermann bei einem Streit mit einem Messer auf das Opfer gestürzt und elfmal zugestochen. Das 33-jährige Opfer, das ebenfalls seit Jahren auf der Insel lebte, sei qualvoll gestorben.

„Mallorca Zeitung“: Opfer soll ihm Geld geschuldet haben

Bei dem Angeklagten handelt es sich laut der „Mallorca Zeitung“, die sich auf Polizeiquellen beruft, um einen seit längerem auf der Insel lebenden Berliner. Der Angeklagte soll eine Weile lang im Restaurant des Opfers am Ballermann gearbeitet haben, hieß es weiter. Das Opfer habe ihm möglicherweise Geld geschuldet. Die Anklageschrift nannte jedoch kein mögliches Motiv der Tat.

© dpa-infocom, dpa:250327-930-415931/1


Von dpa
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