Die Deutsche Fußball Liga wird nicht gegen das Urteil des Schiedsgerichts zum Streit mit dem Online-Sender DAZN vorgehen. „Die DFL hat stets betont, dass sie von allen Beteiligten im Sinne eines klaren Prozesses erwartet, einen Schiedsspruch zu akzeptieren“, hieß es in einer Mitteilung nach einer Online-Sitzung des Präsidiums. „Daran wird sich die DFL nun selbstverständlich halten.“
Die Medien-Unternehmen DAZN und Sky wollen sich derzeit öffentlich nicht dazu äußern, ob noch juristische Schritte geplant sind. Die beiden Konkurrenten werden die Urteilsbegründung abwarten, die im November erwartet wird.
Das Urteil der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat für die Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Es ist vor ordentlichen Gerichten nur wegen formeller Verstöße anfechtbar.
Das Schiedsgericht hatte einen Neustart der Auktion der TV-Rechte für die Spielzeiten 2025/26 bis 2028/29 festgelegt. Wann das sein wird, ist auch nach der Präsidiumssitzung noch offen. Bei dem virtuellen Treffen „wurde über das weitere Vorgehen zur Wiederaufnahme der ausgesetzten Ausschreibung beraten“, heißt es in der Mitteilung. Geplant sei zunächst eine weitere juristische Bewertung in den kommenden Tagen.
© dpa-infocom, dpa:240925-930-243472/1