Im Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Dazu tragen unter anderem die frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit vieler Wildtiere bei. Sicherheitsvorkehrungen wie etwa den Fuß vom Gas zu nehmen und besonders auf ländlichen Straßen noch aufmerksamer zu fahren, sind nun noch wichtiger.
Doch was, wenn es gekracht hat: Wer kommt dann für den Schaden auf? Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Schäden durch Wildunfälle kann aber eine vorhandene Kaskoversicherung begleichen, erläuterte der Bund der Versicherten (BdV).
Aber auch dabei komme es im Schadenfall auf das Kleingedruckte des eigenen Vertrags an. So ist ein Zusammenstoß mit Haarwild sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung abgesichert. Dazu zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. Und jetzt kommt der mögliche Haken: Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht immer abgedeckt, so der BdV.
Die Folgekosten deckt die Teilkaskoversicherung nur dann ab, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten. Diese schließt dann den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art ein. Wer diese Klausel nicht im Vertrag hat, kann nur auf eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoversicherung zurückgreifen. Dann aber würde der Schaden die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bedeuten.
Wie auch immer der Versicherungsschutz aussieht: Für die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sind folgende zwei Punkte wichtig:
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