Ehemalige KZ-Sekretärin zu Bewährungsstrafe verurteilt | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 20.12.2022 10:24

Ehemalige KZ-Sekretärin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. ist für schuldig gesprochen worden. (Foto: Marcus Brandt/dpa)
Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. ist für schuldig gesprochen worden. (Foto: Marcus Brandt/dpa)
Die 97 Jahre alte Angeklagte Irmgard F. ist für schuldig gesprochen worden. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Im möglicherweise letzten Prozess zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde hat das Landgericht Itzehoe eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sprach die 97 Jahre alte Irmgard F. der Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig.

Nach Feststellung des Gerichts war die Angeklagte von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet. Weil sie zur Tatzeit erst 18 und 19 Jahre alt war, fand der Prozess vor einer Jugendkammer statt.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 15 Nebenklagevertreter hatten sich zum großen Teil der Strafforderung der Staatsanwaltschaft angeschlossen.

Während des Holocaust, dem Völkermord an den europäischen Juden während des Zweiten Weltkriegs, ermordete das deutsche Nazi-Regime zwischen 1941 und 1945 systematisch etwa sechs Millionen Juden in Europa - etwa zwei Drittel der jüdischen Bevölkerung Europas.

Besonderes Vertrauensverhältnis zum Lagerkommandanten

Als ausgebildete Stenotypistin arbeitete Irmgard F. im Vorzimmer des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe. Sämtliche Befehle seien dort erstellt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß. „Der Angeklagten ist in ihrer Zeit in Stutthof nicht verborgen geblieben, was dort geschah.“ Sie sei an der entscheidenden Schnittstelle des Lagers tätig gewesen. Sie habe ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Hoppe gehabt und ihn bei der Flucht 1945 sogar bis zum Lager Wöbbelin in Mecklenburg begleitet.

Von ihrem Dienstzimmer aus habe sie den Sammelplatz sehen können, wo ankommende elende Gefangene oft tagelang warten mussten. Das Krematorium sei im Herbst 1944 ununterbrochen in Betrieb gewesen. Rauch und Gestank hätten sich über das Lager verbreitet. Es sei „schlicht außerhalb jeder Vorstellungskraft“, dass die Angeklagte von den Massentötungen nichts bemerkt habe. Irmgard F. habe ihrer Dienstverpflichtung zugestimmt. Aber, so der Richter: „Die Angeklagte hätte jederzeit ihre Anstellung kündigen können.“

Konkret legte ihr das Gericht Beihilfe zur Ermordung von 10.505 Menschen zur Last. Mindestens 1000 von ihnen seien mit dem Giftgas Zyklon B getötet worden. 9500 weitere seien infolge der bewusst herbeigeführten lebensfeindlichen Bedingungen gestorben. Fünf Angehörige von Nebenklägern seien nach Auschwitz-Birkenau gebracht und dort sofort ermordet worden. Die Angeklagte habe ferner Beihilfe zum versuchten Mord in fünf Fällen geleistet, indem sie an der Vorbereitung eines Todesmarsches am 25. Januar 1945 mitwirkte. Fünf Nebenkläger hatten auf diesem Marsch flüchten können. Für diese Taten gelte das Mordmerkmal der Grausamkeit.

Mord und Beihilfe verjähren nicht

Groß ging auch auf die Frage ein, warum ein so aufwendiger Prozess gegen eine fast 100 Jahre alte Person geführt wurde. Er habe stattfinden müssen, weil Mord und Beihilfe zum Mord nicht verjährten. Täter sollten sich zeit ihres Lebens nicht sicher sein, dass sie nicht doch noch verfolgt würden. Der Richter räumte aber ein: „Es ist wirklich sehr spät.“

Der Prozess hatte am 30. September 2021 begonnen. An 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht acht der zeitweise 31 hochbetagten Nebenkläger als Zeugen. Die Überlebenden des Lagers berichteten vom Leiden und massenhaften Sterben in Stutthof. Wichtigster Zeuge war jedoch der historische Sachverständige Stefan Hördler, der sein Gutachten in 14 Sitzungen vorstellte. Die Verteidigung hatte vergeblich einen Befangenheitsantrag gegen ihn gestellt.

In Stutthof und seinen 39 Außenlagern waren nach Angaben des Dokumentationszentrums Arolsen Archives zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

96-Jährige in Untersuchungshaft

Die Angeklagte hatte sich anfangs dem Verfahren nicht stellen wollen. Am ersten Verhandlungstag verschwand sie frühmorgens aus ihrem Seniorenheim in Quickborn (Kreis Pinneberg). Die Polizei griff sie Stunden später auf einer Straße in Hamburg auf. Das Gericht erließ einen Haftbefehl. Die damals 96-Jährige verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft. Die Kammer wertete die Flucht nicht als „Verhöhnung der Opfer“ und hielt der Angeklagten zugute, dass sie sich dem Verfahren anschließend klaglos gestellt habe.

Erst in ihrem letzten Wort hatte Irmgard F. ihr Schweigen gebrochen. „Es tut mir leid, was alles geschehen ist“, sagte sie. Die 97-Jährige fügte hinzu: „Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.“ Das Gericht wertete die geäußerte Reue als strafmildernd. „Eine Anerkenntnis eigener Schuld sieht die Kammer darin nicht“, sagte Groß.

Die Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung, so wie alle Verhandlungstage zuvor, sehr aufmerksam. Gefühlsregungen waren ihr dabei nie anzusehen. Ein Mitarbeiter des gerichtsmedizinischen Dienst schob sie im Rollstuhl in den Verhandlungssaal. Die Sitzungen dauerten selten länger als zwei Stunden.

Staatsanwältin Maxi Wantzen äußerte sich zufrieden mit dem Urteil: „Nicht nur, weil es dem gefolgt ist, was ich beantragt habe, sondern weil ich es wichtig finde, dass wir auch heute noch überhaupt zu einem Schuldspruch gekommen sind.“

Verteidiger: Dieses Urteil erwartet

Verteidiger Wolf Molkentin sagte: „Das Urteil ist von uns so erwartet worden.“ Er bekräftigte, dass er und sein Kollege Niklas Weber „unüberwindliche Zweifel“ bei der Schuldfrage sähen. „Wir wundern uns ein bisschen darüber, dass die von uns aufgeworfenen Fragen in der mündlichen Urteilsbegründung gar keine Rolle gespielt haben“, sagte Molkentin. Eine Aussage zu einer möglichen Revision machte er nicht.

Rechtsanwalt Hans-Jürgen Förster, der vier Stutthof-Überlebende als Nebenkläger vertrat, betonte, dass der Schuldspruch das Entscheidende sei. „Mehr kann staatliches Strafrecht inhaltlich nicht leisten.“ Sein Kollege Christoph Rückel, Anwalt von sechs Überlebenden, erklärte: „Ich war nie einverstanden, dass es zu einer Bewährungsstrafe kommt, weil das das falsche Signal ist.“

Stefan Lode, Vertreter dreier Nebenkläger, sagte: „Für die Überlebenden ist es ein wichtiges Signal, dass deren Leid gewürdigt wird.“ Für seine Mandanten sei es wichtig, dass über ihre Schicksal gesprochen wird.

© dpa-infocom, dpa:221220-99-966436/7

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