Ein-Prozent-Methode vs. Fahrtenbuch: Was lohnt sich eher? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 02.02.2026 00:07

Ein-Prozent-Methode vs. Fahrtenbuch: Was lohnt sich eher?

Ob für den Weg zur Arbeit oder um die Kinder beim Fußballtraining abzugeben: Wer dafür seinen Dienstwagen nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Ob für den Weg zur Arbeit oder um die Kinder beim Fußballtraining abzugeben: Wer dafür seinen Dienstwagen nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
Ob für den Weg zur Arbeit oder um die Kinder beim Fußballtraining abzugeben: Wer dafür seinen Dienstwagen nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Durch die private Nutzung eines Dienstwagens entsteht begünstigten Beschäftigten ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Verfahren: die Fahrtenbuchmethode und die Pauschalmethode, auch 1-Prozent-Methode genannt.

„Je niedriger der Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung, desto vorteilhafter kann die 1-Prozent-Methode sein“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Fahrtenbuchmethode ist häufig günstiger, wenn der Dienstwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird. Ein Beispiel bringt Klarheit:

Ein konkretes Rechenbeispiel bringt Klarheit

Angenommen ein Dienstwagen hat einen Bruttolistenpreis von 45.000 Euro. 

  • Bei der Pauschalmethode wäre die Privatnutzung des Pkw dann kilometerunabhängig mit einem Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat zu versteuern - macht 5.400 Euro auf das Jahr gerechnet.
  • Hinzu kommt der geldwerte Vorteil für die Wegstrecke zur Arbeit mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer und Monat. Beträgt die einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 20 Kilometer, kämen also noch einmal 3.240 Euro hinzu.
  • Macht in Summe einen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuernden geldwerten Vorteil von 8.640 Euro auf das Jahr gerechnet. Unerheblich ist hier, wie viel der Dienstwagen tatsächlich privat genutzt wird.

Bei der Fahrtenbuchmethode ist das anders. Hier werden Beschäftigten nur die Kosten als geldwerter Vorteil auferlegt, die tatsächlich durch die Privatnutzung veranlasst wurden. Dafür ist zunächst zu ermitteln, wie hoch die Gesamtkosten des Dienstwagens pro gefahrenem Kilometer sind, ehe der geldwerte Vorteil anteilig berechnet werden kann. 

  • In dem obigen Beispiel taxiert Jana Bauer die jährlichen Gesamtkosten des Dienstwagens bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern auf 12.000 Euro.
  • Das macht einen individuellen Kilometersatz von 0,60 Euro.
  • 9.400 Kilometer davon sollen für die Privatnutzung und die Fahrten zur Arbeit angefallen sein - multipliziert mit dem individuellen Kilometersatz ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 5.640 Euro.

Die günstigere Methode hängt vom Einzelfall ab

Bedeutet: In diesem Beispiel fällt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei der Fahrtenbuchmethode um 3.000 Euro günstiger aus. Hier könnte sich der Mehraufwand also lohnen, Tag für Tag genau zu dokumentieren, inwieweit der Wagen geschäftlich und inwieweit privat genutzt wird. 

Bauer zufolge ist das regelmäßig so, wenn der Dienstwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird. Je höher der private Nutzungsanteil ist, desto eher kann die Pauschalmethode lohnen - bei dieser Besteuerungsart sind sämtliche privat veranlassten Fahrten steuerlich abgegolten.

© dpa-infocom, dpa:260201-930-628577/1


Von dpa
north