Durch die private Nutzung eines Dienstwagens entsteht begünstigten Beschäftigten ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Dafür gibt es zwei unterschiedliche Verfahren: die Fahrtenbuchmethode und die Pauschalmethode, auch 1-Prozent-Methode genannt.
„Je niedriger der Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung, desto vorteilhafter kann die 1-Prozent-Methode sein“, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Fahrtenbuchmethode ist häufig günstiger, wenn der Dienstwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird. Ein Beispiel bringt Klarheit:
Angenommen ein Dienstwagen hat einen Bruttolistenpreis von 45.000 Euro.
Bei der Fahrtenbuchmethode ist das anders. Hier werden Beschäftigten nur die Kosten als geldwerter Vorteil auferlegt, die tatsächlich durch die Privatnutzung veranlasst wurden. Dafür ist zunächst zu ermitteln, wie hoch die Gesamtkosten des Dienstwagens pro gefahrenem Kilometer sind, ehe der geldwerte Vorteil anteilig berechnet werden kann.
Bedeutet: In diesem Beispiel fällt der zu versteuernde geldwerte Vorteil bei der Fahrtenbuchmethode um 3.000 Euro günstiger aus. Hier könnte sich der Mehraufwand also lohnen, Tag für Tag genau zu dokumentieren, inwieweit der Wagen geschäftlich und inwieweit privat genutzt wird.
Bauer zufolge ist das regelmäßig so, wenn der Dienstwagen überwiegend geschäftlich genutzt wird. Je höher der private Nutzungsanteil ist, desto eher kann die Pauschalmethode lohnen - bei dieser Besteuerungsart sind sämtliche privat veranlassten Fahrten steuerlich abgegolten.
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