Einbruchserie: Angeklagter soll rund zehn Jahre Haft bekommen | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 12.10.2023 17:02

Einbruchserie: Angeklagter soll rund zehn Jahre Haft bekommen

Richter Martin Wiesinger-Kleinlein (links) und Vorsitzender Richter Claas Werner haben mit zwei Schöffen eine umfangreiche Aufgabe. Es geht um 26 Fälle.  (Foto: Manfred Blendinger)
Richter Martin Wiesinger-Kleinlein (links) und Vorsitzender Richter Claas Werner haben mit zwei Schöffen eine umfangreiche Aufgabe. Es geht um 26 Fälle. (Foto: Manfred Blendinger)
Richter Martin Wiesinger-Kleinlein (links) und Vorsitzender Richter Claas Werner haben mit zwei Schöffen eine umfangreiche Aufgabe. Es geht um 26 Fälle. (Foto: Manfred Blendinger)

Eine hohe Haftstrafe um die zehn Jahre erwartet einen Seriendieb, der auch in Häuser in Burghaslach, Scheinfeld und Wassertrüdingen eingebrochen ist.

Der zweite Verhandlungstag in dem Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth begann am Donnerstag mit einer zentralen Frage: Wird der 38-Jährige ein Geständnis ablegen?

Sein Spielraum war gering. Seine Komplizin (46) hatte zum Auftakt die Taten gestanden und dabei ihn als die treibende Kraft schwer belastet. Zum Prozessauftakt hatte es bereits ein Rechtsgespräch gegeben. Dieser erste Anlauf zu einer Verständigung mit dem 38-Jährigen war jedoch gescheitert. Claas Werner, der Vorsitzende Richter der 2. Strafkammer, zeigte deshalb wenig Lust, noch einmal über einen Deal zu reden.

Anwalt überraschend gewechselt

Er hatte allerdings einen neuen Gesprächspartner. Der Angeklagte wechselte überraschend einen seiner Anwälte. Nun saß neben Jonas Haardt (Nürnberg) Maciej Pazur aus München an seiner Seite. „Mein Ziel ist zu versuchen, eine Möglichkeit für eine gemeinsame Lösung zu finden“, schickte Pazur ein deutliches Signal an die Kammer.

Sein dringlicher Appell fand Gehör. Nach 20 Minuten hinter verschlossenen Türen gab Richter Werner zu Protokoll, wo das Ende bei einem umfassenden Geständnis liegen könnte: Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidiger halten ein Urteil zwischen neuneinhalb und zehneinviertel Jahren für angemessen.

Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der 38-Jährige alle Vorwürfe einräumt. Geständnisse belohnt die Justiz immer. In diesem Fall ist für die zwei Berufsrichter und zwei Schöffen auch ein Aspekt, ob sie jede einzelne Tatbeteiligung mühsam unter anderem mit Spurenanalysen nachweisen müssen oder die Verhandlung abgekürzt werden kann.

Beute im Wert von rund 265.000 Euro

Nach dem Rechtsgespräch lieferte der Angeklagte und berichtete freimütig, wie er mit seiner damaligen Partnerin von Forchheim aus nachts durch Franken fuhr und spontan seine Ziele aussuchte. Innerhalb von sieben Monaten erbeutete das Duo in Wohnhäusern und Arztpraxen Bargeld, EC-Karten samt PIN, Schmuck und zahlreiche Gegenstände im Wert von rund 265.000 Euro.

Anfangs fanden die Taten während des Hafturlaubs des Angeklagten statt. Wählerisch war er bei der Beute nicht, sagte er. „Ich hatte oft keine Idee, was ich damit anstellen sollte. Ich hab es halt mal mitgenommen.“ Manches ließ sich zu Geld machen, anderes warf er weg. Unterm Strich blieben mit dem Bargeld „70.000 bis 80.000 Euro“ übrig, schätzt er.

Keine Verständigung mit der Komplizin

Mit welcher Strafe seine damalige Lebensgefährtin rechen muss, ist offen. Mit ihr kam es auch im zweiten Anlauf zu keiner Verständigung.

Die Verhandlung wird am Dienstag, 17. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sollen Polizeibeamte über ihre Ermittlungen und Opfer über die Folgen der nächtlichen Einbrüche berichten.

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