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Veröffentlicht am 17.04.2026 17:10

Stadt Leutershausen bekommt kein Geld von Sandra Bonnemeier

Erfolgreich am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München: Sandra Bonnemeier und ihr Rechtsanwalt Dr. Jochim Thietz-Bartram. (Foto: Wolfgang Grebenhof)
Erfolgreich am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München: Sandra Bonnemeier und ihr Rechtsanwalt Dr. Jochim Thietz-Bartram. (Foto: Wolfgang Grebenhof)
Erfolgreich am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München: Sandra Bonnemeier und ihr Rechtsanwalt Dr. Jochim Thietz-Bartram. (Foto: Wolfgang Grebenhof)

Diesmal hat Leutershausens Ex-Bürgermeisterin Sandra Bonnemeier den Gerichtssaal als Siegerin verlassen. Die Stadt unterlag in letzter Instanz mit ihrer Forderung nach Schadensersatz für den denkwürdigen „Abend der Wahrheit”. Damit ist die juristische Aufarbeitung des Wirkens der umstrittenen Rathauschefin abgeschlossen.

Am 17. Mai 2018 ging in der Alten Turnhalle in Leutershausen eine Veranstaltung über die Bühne, die sich als „Abend der Wahrheit” ins kollektive Gedächtnis der Stadt eingebrannt hat. Assistiert von einem für 1000 Euro Honorar engagierten Fernseh-Sportmoderator und beschützt von einem zweiköpfigen Sicherheitsdienst, der ebenfalls mit 1000 Euro zu Buche schlug, hob Bonnemeier zum Rechtfertigungs-Rundumschlag aus. Das, so befand der Stadtrat später mit großer Mehrheit, sei keine Bürgerversammlung gewesen, sondern Privatsache. Die Gesamtsumme von 2158,70 Cent inklusive Getränkerechnung wollte sich die Stadt per Bescheid von der inzwischen ehemaligen Bürgermeisterin erstatten lassen.

Und das mit gutem Recht, befand vor gut zwei Jahren das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach. Die erste Kammer unter Vorsitz von Richter Philipp Hornung kam zu der Auffassung, die Veranstaltung habe „nicht einer sachlichen Information der Bürger” gedient, sondern „einer Darstellung der Dinge aus der persönlichen Sicht der Klägerin, wodurch sie einen politischen Charakter bekam”. Somit unterlag Bonnemeier hier mit ihrer Klage gegen den Bescheid.

40.000 Euro für Anwälte und IT-Berater

Erfolgreich war sie in diesem Prozess dennoch. Denn die weitaus größere Forderung der Stadt, knapp 40.000 Euro für Rechtsanwaltshonorare und Kosten eines externen IT-Beraters, verwarf die Kammer. Die entsprechenden Aufträge soll Bonnemeier am Stadtrat vorbei erteilt haben, lautete der Vorwurf. Doch die Kommune habe den ihr entstandenen Schaden nicht ausreichend dargelegt, urteilte das Gericht.

Wenngleich nur ein Bruchteil der ursprünglichen Forderung vor dem VG Bestand hatte, wollte sich die Ex-Bürgermeisterin, die von 2016 bis 2020 die Geschicke Leutershausens lenkte, mit der restlichen Schadensersatzsumme nicht abfinden. Trotz hoher juristischer Hürden wurde ihre Berufung zugelassen, was den Anwalt der Kommune, Wolfgang Ott, bereits mit wenig Hoffnung auf den Ausgang des Verfahrens blicken ließ. Viel hatte er den Ausführungen des Vorsitzenden Richters des dritten Senates am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), Dr. Ludwig Wagner, nicht entgegenzusetzen.

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Kein sonderlich glückliches Format

Der machte keinen Hehl daraus, dass der Senat der Argumentation der Vorinstanz wohl nicht folgen werde. Der Tenor: Zwar sei der „Abend der Wahrheit” keine Bürgerversammlung gewesen, sondern ein eher unorthodoxes und möglicherweise nicht sonderlich glückliches Format. Doch im Rahmen der Repräsentationsbefugnis eines Rathauschefs sei auch eine solche Veranstaltung zulässig. Der Senat habe „sehr wenige bis gar keine Anhaltpunkte” dafür gefunden, dass es sich um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe, zumal Bonnemeier als parteilos firmierte.

Auch die vom Ansbacher Verwaltungsgericht kritisierte, blumige und nebulöse Art der Werbung für den Abend monierten die Richter in München nicht. „Der Senat sieht sich nicht in der Aufgabe, die Einladung zu bewerten”, erklärte Dr. Wagner, und weiter: „Unsachlichkeit muss mehr sein als persönlicher Stil, den man nicht teilt.” Sein Fazit: „Dem Grunde nach durfte so etwas stattfinden.” Und es genüge nicht, „dass die Bürger sagen, sowas hatten wir noch nie, sowas wollen wir nicht”. Auch die Pflicht eines Bürgermeisters zur sparsamen Aufgabenerfüllung sahen die Richter nicht tangiert. Denn sie könne ebenfalls nicht allein „aus der Sicht besonders sparsamer Bürger” beurteilt werden.

Revision wurde nicht zugelassen

Somit verwarf der Senat den Bescheid der Stadt zwar inhaltlich als rechtswidrig – er hätte aber auch rein formal wohl keinen Bestand gehabt, denn nach Einschätzung des Gerichtes sei er erst erlassen worden, als die Veranstaltung bereits verjährt war. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Damit ist nun nach sechs Jahren ein Schlussstrich unter diese juristische Auseinandersetzung gezogen – zugunsten der ehemaligen Bürgermeisterin, die sich nach ihrem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Amt wieder in ihre Heimat in Nordrhein-Westfalen zurückgezogen haben soll. Zu einem Gespräch mit der FLZ fand sich die 60-Jährige am Rande der Verhandlung nicht bereit.

Die Schadensersatzforderungen der Stadt waren nur ein Teil der juristischen Konsequenzen der Ära Bonnemeier. Auch strafrechtlich hatte ihre Amtszeit ein Nachspiel. Vor einem Jahr war sie in vierter Instanz wegen Untreue zu einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro (70 Tagessätze) verurteilt worden. Sie habe, so die Richter am Landgericht Ansbach, privat veranlasste Rechtsanwalts- und Prozesskosten in Höhe von rund 1600 Euro rechtswidrig über die Stadtkasse abgerechnet. Stattgegeben wurde indes nur einem Teil der ursprünglichen Vorwürfe.


Wolfgang Grebenhof
Wolfgang Grebenhof
Redakteur in der Lokalredaktion Ansbach seit 1992. Schwerpunktmäßig zuständig für den Raum Leutershausen. Heimatverbunden und weltoffen, regional verwurzelt und global neugierig.
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