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Veröffentlicht am 06.08.2024 00:07

„Eltern haften für ihre Kinder“: Warnschild ohne Wirkung

An Baustellen, Spielplätzen und Privatgrundstücken häufig zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Rechtlich entfaltet das keine Wirkung. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)
An Baustellen, Spielplätzen und Privatgrundstücken häufig zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Rechtlich entfaltet das keine Wirkung. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)
An Baustellen, Spielplätzen und Privatgrundstücken häufig zu lesen: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Rechtlich entfaltet das keine Wirkung. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)

„Eltern haften für ihre Kinder“ - diesen Hinweis findet man häufig an Spielplätzen, Baustellen oder Privatgrundstücken. Doch was ist dran? Haften Eltern wirklich immer, wenn ihren Kindern auf einem Grundstück etwas zustößt, an dem dieser Hinweis einsehbar war? 

Nein, sagt Eva Becker, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins: „Diese Schilder können Sie auch direkt in die Tonne kloppen.“ Wer auf einem frei zugänglichen Gelände gegebenenfalls gefährliche oder lose Dinge stehen oder liegen lässt oder keine ausreichende Sicherung - etwa von Baugruben - vornimmt, könne sich durch das Anbringen dieses Schilds nicht aus der Verantwortung ziehen.

„Natürlich haben Eltern weiter die Aufsichtspflicht und müssen dafür sorgen, dass ihre Kinder keine fremden Grundstücke betreten oder Unfug anstellen“, so die Juristin. Von der Eigenhaftung befreit Eigentümer und Verantwortliche das aber nicht. 

Anders kann es aussehen, wenn das Grundstück ausreichend gegen unbefugtes Eintreten - zum Beispiel mit einem Zaun - gesichert ist und sich die Kinder gewaltsam Zutritt verschafft haben, bevor sie dort zu Schaden kommen. Ob das Schild dann allerdings hing oder nicht, macht keinen Unterschied.

© dpa-infocom, dpa:240805-930-195101/1


Von dpa
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