Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Urteil rechtskräftig | FLZ.de | Stage

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Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Urteil rechtskräftig

Die Abweisung der Erbschaftsklage gegen die Drogeriefamilie Müller ist rechtskräftig. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Die Abweisung der Erbschaftsklage gegen die Drogeriefamilie Müller ist rechtskräftig. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)
Die Abweisung der Erbschaftsklage gegen die Drogeriefamilie Müller ist rechtskräftig. (Archivbild) (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Der Rechtsstreit der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau ist beendet: Die Entscheidung des Landgerichts Ulm von Ende Juli über die Abweisung der Klage sei rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - nicht aus formellen Gründen nichtig, hatte das Gericht geurteilt.

„Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind“, hatte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung erklärt. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei. „Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert“, sagte Steiner.

Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette hatte nach der Urteilsverkündung betont, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe. Zunächst hatte der Anwalt der Adoptierten, Maximilian Ott, nach der Urteilsverkündung erklärt, Rechtsmittel anzustreben. Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. „Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen.“

Gericht: Adoptierte konnten Tragweite ihres Verzichts abschätzen

Die Richterin hatte das Argument der Kläger nicht gelten lassen, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.

© dpa-infocom, dpa:241031-930-275186/1


Von dpa
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