Ein Aushang gegen Israelis hat für ein Fürther Restaurant keine juristischen Folgen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung seien eingestellt worden, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Heike Klotzbücher. Die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Straftatbestand nicht erfüllt sei. Zuerst hatten die „Nürnberger Nachrichten“ berichtet.
Der Aushang in dem mittelfränkischen Restaurant hatte im September für viel Kritik gesorgt, unter anderem von der israelitischen Kultusgemeinde Fürth und Bayerns Antisemitismusbeauftragten. Bei der Staatsanwaltschaft gingen mehrere Anzeigen ein. Im Fokus stand dabei der Satz: „Israelische Bürger sind in diesem Lokal nicht willkommen.“ Diese Äußerung überschreite unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit noch nicht die Grenze zur Strafbarkeit, erläuterte Klotzbücher.
Der Restaurantbetreiber hatte damals erklärt, dass das Plakat nach zwei oder drei Stunden wieder entfernt worden war. Es sei nicht antisemitisch gewesen und habe auch keine Beleidigung enthalten, sagte er.
Laut einem Foto, das die israelitische Kultusgemeinde weitergeben hatte, stand dort: „Wir lieben alle Menschen, egal woher sie kommen. Wir glauben, dass die Kinder dieser Welt unter keinen Umständen angetastet werden sollten. Wir sind ein internationales Team. Wir gehören zur Zivilgesellschaft und werden daher nicht wie der Rest der Welt tatenlos zusehen. Deshalb haben wir uns entschieden zu protestieren. Unser Protest hat keinen politischen, geschweige denn rassistischen Charakter“. Und dann: „Israelische Bürger sind in diesem Lokal nicht willkommen. Natürlich werden sie wieder willkommen sein, sobald sie sich entscheiden, ihre Augen, Ohren und Herzen zu öffnen.“
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