Ewiges Baurecht für 3. Startbahn kommt vor Gericht | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 20.11.2024 13:07

Ewiges Baurecht für 3. Startbahn kommt vor Gericht

Die Frage nach der dritten Startbahn am Flughafen München sorgt seit Jahren für Streit. (Symbolbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Die Frage nach der dritten Startbahn am Flughafen München sorgt seit Jahren für Streit. (Symbolbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)
Die Frage nach der dritten Startbahn am Flughafen München sorgt seit Jahren für Streit. (Symbolbild) (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Das erst kürzlich per Bescheid erteilte ewige Baurecht für eine dritte Startbahn am Flughafen München wird ein Fall für die Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) reichte nach eigenen Angaben gemeinsam mit weiteren Betroffenen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. „Dieser fachlich und politisch skandalöse Vorgang fand unter völligem Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar ohne Beteiligung der unmittelbar von der 3. Startbahn Betroffenen statt. Dies und die fachliche Begründung halten wir für rechtswidrig“, sagte die Vize-BN-Landesbeauftragte Christine Margraf in München.

Regierung von Oberbayern erteilte ewiges Baurecht 

Im Oktober war bekanntgeworden, dass das Baurecht für die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen unbefristet Gültigkeit behält. Die Regierung von Oberbayern begründete dies damit, dass aus ihrer Sicht die geplanten Erweiterungen des Flughafens bereits begonnen wurden. Als Beispiele nannte sie den S-Bahn-Tunnel zur Realisierung des Erdinger Ringschlusses, den Ausbau des Straßennetzes im Osten des Airports, die Erweiterung des Vorfelds Ost für weitere Flugzeugparkpositionen oder Kohärenzmaßnahmen. Normalerweise wäre die Genehmigung zehn Jahre nach ihrer ersten Erteilung - 2025 - außer Kraft getreten. 

Kritiker der dritten Startbahn hatten dies umgehend massiv kritisiert, da die genannten Bauarbeiten nichts mit der Startbahn selbst zu tun hätten. 

BN verlangt Aufhebung der Ewigkeits-Feststellung

Der BN hatte als Besitzer eines von der dritten Startbahn betroffenen Grundstückes Einsicht in den Antrag verlangt, was vom Luftamt ignoriert worden sei. Mit der nun eingereichten Klage gegen den Bescheid werde eine rechtliche Überprüfung und Aufhebung dieser Ewigkeits-Feststellung angestrebt. Eine ausführliche Klagebegründung soll in den kommenden zehn Wochen ausgearbeitet werden. Neben dem Bund Naturschutz klagen auch der Landkreis Freising, die Stadt Freising, die Gemeinde Berglern sowie fünf in ihrem Eigentum betroffene Privatpersonen. 

Bau ist schon immer umstritten - derzeit gibt es ein Moratorium

Der Bau der dritten Startbahn ist politisch schon immer sehr umstritten. Da sich die Staatsregierung seit Jahren nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen kann - die Freien Wähler lehnen das Projekt kategorisch ab - ist im Koalitionsvertrag ein Moratorium vereinbart. Der Flughafen hatte nach Bekanntwerden des ewigen Baurechts seinerseits betont, es gebe derzeit keine Pläne, die dritte Startbahn zu bauen.

© dpa-infocom, dpa:241120-930-294140/1


Von dpa
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