Extremwetter: Was ist, wenn das Hotel nicht erreichbar ist? | FLZ.de | Stage

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 17.04.2025 12:39

Extremwetter: Was ist, wenn das Hotel nicht erreichbar ist?

Stillstand am Matterhorn: Der Skibetrieb ist nach starkem Schneefall im gesamten Gebiet eingestellt. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn)
Stillstand am Matterhorn: Der Skibetrieb ist nach starkem Schneefall im gesamten Gebiet eingestellt. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn)
Stillstand am Matterhorn: Der Skibetrieb ist nach starkem Schneefall im gesamten Gebiet eingestellt. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-tmn)

  Der Skiort Zermatt am Matterhorn ist in Folge starker Schneefälle von der Außenwelt abgeschnitten. Das sagte eine Vertreterin des Tourismusbüros am Gründonnerstag. 

Da sich viele Urlauber zu Ostern in die Berge aufmachen, stellen sich Fragen zu Hotelkosten und Skipass in solchen Fällen von Extremwetter. 

Hotel nicht erreichbar: Muss ich zahlen?

Zunächst zum Hotel: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, in der auch die Anreise inbegriffen ist, kann den Veranstalter in die Pflicht nehmen – und etwa den Reisevertrag aufgrund höherer Gewalt kündigen. Das Geld gibt's zurück. 

Bei Eigenanreise indes tragen Urlauber in der Regel das sogenannte Wegerisiko, wenn etwa Zufahrtsstraßen zu einem Ort nicht passierbar sind. Dann spielen die individuellen Hotelvereinbarungen eine Rolle. 

In der Schweiz gilt hier laut dem Hotelverband HotellerieSuisse: Kann der Gast wegen des Extremwetters mit keinem üblichen Verkehrsmittel wie Auto oder Bahn anreisen, muss das Hotel angezahltes Geld zurückzahlen. Das sei höhere Gewalt und der Gast deshalb nicht schadenersatzpflichtig.

Aber: Ist die Anreise ein bis zwei Tage später doch möglich, muss der Gast anreisen, sofern er einen längeren Aufenthalt gebucht hat. In dem Fall muss er mit Stornokosten rechnen, falls er dennoch zu Hause bleibt. Die ausgefallenen Nächte muss er jedoch nicht bezahlen.

In den Rahmen-Geschäftsbedingungen der Österreichischen Hotelvereinigung liest sich das ähnlich. Allerdings können Hoteliers hier auch immer eigene Sonderregelungen machen.

Und was ist, wenn man wegen zu viel Schnee nicht wegkommt?

Verlängert sich der Winterurlaub wegen der Witterung unfreiwillig, können zusätzliche Hotelkosten anfallen. Denn bei individuellen Buchungen besteht in so einem Fall kein Anspruch auf die Erstattung der Extranächte.

So formuliert es auch der Schweizer Hotellerieverband: Zwar trage weder das Hotel noch der Gast die Verantwortung, dass die Abreise wegen höherer Gewalt nicht möglich sei. Doch: Grundsätzlich schulde in diesem Fall der Gast die Bezahlung der von ihm beanspruchten Leistungen.

Der ADAC rät für solche Fälle: Man kann versuchen, individuelle Lösungen und Rabatte auszuhandeln.

Bei einer Pauschalreise wiederum muss der Veranstalter in so einem Fall oft geradestehen: laut dem ADAC für bis zu drei zusätzliche Übernachtungen und mögliche Extrakosten für die Heimfahrt. Mehr als drei Nächte müsse er nur bestimmten Personengruppen zahlen, etwa Schwangeren.

Was gilt, wenn das Skigebiet geschlossen ist?

Im Zermatter Skigebiet Matterhorn Ski Paradise standen am Donnerstag laut Website alle Liftanlagen still. Wer hier einen Mehrtages-Skipass gekauft hatte, bekommt das Geld für den ausgefallenen Tag aber nur zurück, falls er beim Kauf die Zusatzversicherung „PassProtect“ für zusätzliche drei Franken pro Tag abgeschlossen hat, heißt es in den Geschäftsbedingungen des Skigebiets. Ohne Zusatzversicherung bestehe kein Anspruch auf Rückerstattung.

Das ist nichts Ungewöhnliches: Viele Alpenskigebiete schließen Erstattungen wegen Extremwetters in ihren AGB aus.

Für Pauschalreisende sind die Aussichten auf Rückzahlungen in so einem Fall ebenfalls schlecht. Wie Schneemangel ist auch starker Schneefall Teil des allgemeinen Lebensrisikos der Urlauber. Gewährleistungsrechte könnten sich nach Angaben des Reiserechtlers Paul Degott allenfalls dann ergeben, wenn konkrete Versprechen gemacht wurden und der Veranstalter zum Beispiel den Betrieb der Liftanlagen angepriesen hat.

© dpa-infocom, dpa:250417-930-447335/1


Von dpa
north