Gegen eine Erweiterung des Industriegebiets Feuchtwangen-West II für einen Batteriegroßspeicher hat sich der Bau- und Verkehrsausschuss ausgesprochen. Damit empfiehlt das Fachgremium dem Stadtrat, auf eine entsprechende, vorhabenbezogene Bauleitplanung zu verzichten.
Hintergrund der Beratung war die schriftliche Anfrage der Eigentümer eines 13.069 Quadratmeter großen Grundstücks, das im Westen – also in Richtung Sommerau – an den bereits erschlossenen Bereich des Industriegebiets angrenzt, jedoch nicht im Geltungsbereich des aktuellen Bebauungsplans liegt.
Demnach haben zwei deutschlandweit operierende Energieunternehmen ihr konkretes Interesse bekundet, auf der bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche Platz für Energiespeicher zu schaffen. Diese Anlagen sollten der ähneln, die Feuchtwangens Stadtwerke unlängst neben dem Umspannwerk in Betrieb genommen haben.
Das Vorhaben stehe im „Einklang mit der von der Stadt Feuchtwangen favorisierten lokalen Energiewende und angestrebten Klimaneutralität”, so die ortsansässigen Grundbesitzer in ihrer Anfrage. Die Fläche scheine dafür durch eine angrenzende Zufahrtsstraße und eine Trafostation weitgehend erschlossen. Den Investoren zufolge müsste das Areal lediglich planiert und eine Betondecke gesetzt werden. Der Mindestabstand sei gewährleistet, um die Grenzwerte für den Lärm- und Sichtschutz zu garantieren.
Weiter heißt es in dem Schreiben, eine solche Speicheranlage könnte zusammen mit dem Batteriespeicher der Stadtwerke dazu beitragen, den potenziell „wachsenden Energiebedarf der ansässigen Bevölkerung und der örtlichen Industrie langfristig zu decken und sicherzustellen”. In diesem Sinn bitten die Eigentümer, ihr Grundstück in den aktuellen Bebauungsplan aufzunehmen.
Zur bauplanungsrechtlichen Einordnung des Vorhabens erklärte Rebecca Heller von der Bauverwaltung in der Ausschusssitzung, die „Errichtung von Batteriegroßspeichern ist nur in Ausnahmefällen privilegiert zulässig”. Zum Beispiel könnten sich Investoren, deren Speicher zur Beseitigung von Netzengpässen vor Ort dienten, auf eine Verfahrensfreiheit berufen.
Dazu müssten sie aber die „Netzdienlichkeit” ihrer Batterien nachweisen – etwa mit einer Zusage von der Bundesnetzagentur. Weil in diesem Fall aber kein solcher Nachweis vorliege, wäre ein Energiespeicher auf dem besagten Grundstück aktuell nur auf der Basis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans möglich, so die Juristin.
Derweil erinnerte Bürgermeister Patrick Ruh gleich zum Auftakt der Diskussion daran, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Sommerau bereits ihrer „Besorgnis” Ausdruck verliehen haben, dass das Industriegebiet Feuchtwangen-West II in Richtung ihres Ortsteils erweitert werden könnte: „Das ist für mich von Bedeutung, deshalb werde ich so eine Planung nicht unterstützen”, betonte das Stadtoberhaupt.
Diese Auffassung teilten weitere Ausschussmitglieder. So meinte Joachim Gutekunst („Wir”/Grüne) zwar, „Batteriespeicher werden in Zukunft eine große Rolle spielen”. Doch in diesem Bereich nahe Sommerau lehne auch er das Vorhaben ab.
Letztlich hat allerdings der Stadtrat darüber zu entscheiden. Und dazu empfahl der Fachausschuss dem Ratsgremium, keine vorhabenbezogene Bauleitplanung für einen Batteriegroßspeicher auf der besagten Fläche in die Wege zu leiten.