Fall Hanna: Angeklagter spricht - aber nicht zur Sache | FLZ.de | Stage

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Veröffentlicht am 11.08.2025 11:27

Fall Hanna: Angeklagter spricht - aber nicht zur Sache

Der Angeklagte war in Traunstein zunächst wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Der Angeklagte war in Traunstein zunächst wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)
Der Angeklagte war in Traunstein zunächst wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. (Archivbild) (Foto: Lennart Preiss/dpa)

Vor dem neuen Prozess um den Tod der Aschauer Studentin Hanna gibt der angeklagte junge Mann ein Interview. „Unschuldig im Gefängnis ist jede Minute zu lang“, sagte der 23-Jährige dem „Münchner Merkur“.

Vor Gericht wird er zu den konkreten Vorwürfen aber weiter schweigen. „Wir werden ihn nicht sprechen lassen“, sagt Anwältin Regina Rick, die den 23-Jährigen gemeinsam mit Yves Georg in dem neuen Vorfahren Ende September verteidigen wird, der Deutschen Presse-Agentur. Ob ihr Mandant sich zu seinen persönlichen Verhältnissen äußern werde, sei noch offen.

„Das Ziel ist der Freispruch“ 

Das Landgericht Traunstein hatte den Mann im März 2024 in einem langwierigen Indizienprozess zu neun Jahren Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes verurteilt. Rick hatte bereits damals Freispruch beantragt. „Das Ziel ist der Freispruch wegen erwiesener Unschuld“, sagt sie auch jetzt. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte auf Revision des Angeklagten hin das Urteil aufgehoben, seit Juni ist der Angeklagte auf freien Fuß. Der BGH begründete die Aufhebung mit einem Verfahrensfehler, den auch die Verteidigung im Prozess gerügt hatte. Die Vorsitzende der Jugendkammer hätte laut BGH an dem Urteil nicht mehr mitwirken dürfen. 

Die Richterin hatte sich Anfang Januar 2024 in E-Mails mit dem Staatsanwalt über die rechtliche Würdigung von Erkenntnissen aus dem Prozess ausgetauscht, die Verteidigung hierüber aber in Unkenntnis gelassen. „Einer Befragung durch diese Staatsanwaltschaft setze ich ihn nicht aus“, sagte Rick nun zur Begründung, warum ihr Mandat wie schon im ersten Prozess zur Sache schweigen wird.

Unfall oder Mord?

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. 

Der Verteidigung ging stets davon aus, dass Hanna bei einem Unfall starb. „Ich bin ganz sicher“, bekräftigte Rick diese Auffassung. Hanna hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Die Verteidigung hat mehrere Gutachten eingeholt und geht auch auf dieser Grundlage davon aus, dass die Frau in den Bach stürzte, vom Wasser mitgerissen wurde und sich die Verletzungen unter anderem an einem Wehr zuzog. Ihre Leiche wurde flussabwärts in der Prien entdeckt. 

Dem „Münchner Merkur“ sagt der Angeklagte nun: „Ich hoffe, es klärt sich alles auf. Für meine Familie und für die Familie von der Hanna.“ Die Eltern waren Nebenkläger in dem Prozess.

© dpa-infocom, dpa:250811-930-897958/1


Von dpa
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