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Veröffentlicht am 01.08.2025 00:07

Zahlungskarte weg? Das sind jetzt die 5 wichtigsten Schritte

Wenn physische oder digitale Zahlungskarten verloren gehen, sollten Betroffene schleunigst aktiv werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Wenn physische oder digitale Zahlungskarten verloren gehen, sollten Betroffene schleunigst aktiv werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)
Wenn physische oder digitale Zahlungskarten verloren gehen, sollten Betroffene schleunigst aktiv werden. (Foto: Nico Tapia/dpa-tmn)

Rund die Hälfte aller Transaktionen an deutschen Ladenkassen erfolgt laut Deutscher Bundesbank inzwischen bargeldlos. Darum ist es auch wenig verwunderlich, wenn die Kredit oder EC-Karten immer im Portemonnaie dabei sind. Oder eben digital auf Smartphone und Smartwatch. 

Doch was, wenn die Karten verloren gehen oder gestohlen werden? Dann ist es nicht nur mit der bequemen Kartenzahlung zunächst vorbei. Vielmehr sollten Betroffene auch schleunigst aktiv werden, um sich vor Missbrauch zu schützen. So gehen Sie vor:

Schritt 1: Karte sperren lassen

Wird eine Giro-, Debit- oder Kreditkarte - ganz egal, ob physisch oder digital - gestohlen oder geht sie verloren, sollte sie umgehend gesperrt werden. „Hierfür können Bankkundinnen und Bankkunden auf die Sperr-Telefonnummern zurückgreifen, die auf der Webseite oder in der App ihrer Bank oder Sparkasse zu finden sind“, sagt Kathleen Altmann vom Bundesverband deutscher Banken. Auch via Mobile- oder Onlinebanking ist das in der Regel möglich.

Wer keine Zugriffs- oder Recherchemöglichkeit hat, kann alternativ den Weg über den zentralen Sperr-Notruf gehen. Dieser ist rund um die Uhr unter 116 116 oder aus dem Ausland unter +49 30 4050 4050 erreichbar. Auch über die zugehörige Sperr-App, in deren Datensafe vorsorglich die eigenen Karten hinterlegt werden können, lassen sich einige Zahlungskarten sperren. Alles, was dafür benötigt wird, sind Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN sowie die Kartennummer und den Namen des Kreditinstituts oder Kartenanbieters.

Auch wenn die digitalen Zahlungskarten oder digitalen Bezahldienste wie Apple Pay, Google Pay, Samsung Pay oder Paypal in der Regel durch biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung geschützt sind, sollte man auf Nummer sicher gehen und zusätzlich den jeweiligen Bezahldienst-Anbieter über den Verlust informieren, rät die Betreiberin des Sperr-Notrufs, Euro Kartensysteme. Denn nur wenn Bank und Bezahldienst-Anbieter informiert seien, ließen sich betrügerische Zugriffe zuverlässig verhindern.

Wer mehrere Karten nutzt - zum Beispiel die physische Girocard und deren digitalen Ableger auf dem Smartphone -, sollte genau prüfen, welche Karten betroffen sind. Im Zweifel gilt: lieber eine Karte zu viel sperren. Gut zu wissen: Manche Banken oder Sparkassen sperren bei einer Verlustmeldung ohnehin alle Karten, da sie nicht zwischen digitaler und physischer Variante unterscheiden.

Schritt 2: Onlinebanking-Zugang und SIM-Karte sperren

Nach dem Verlust oder Diebstahl eines Smartphones sollten anschließend unbedingt auch die Onlinebanking-Zugangsdaten sowie die zugehörigen TAN-Apps gesperrt werden, rät Kathleen Altmann. Auch das geht telefonisch oder via Onlinebanking beim jeweiligen Finanzinstitut. 

Für den Schutz weiterer Daten kann es zudem sinnvoll sein, auch die SIM-Karte des gestohlenen Smartphones zu deaktivieren. Das ist entweder direkt über den eigenen Mobilfunkanbieter oder ebenfalls über den Sperr-Notruf 116 116 möglich. Der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zufolge benötigt es dafür die Handy-Rufnummer, die SIM-Kartennummer oder Kundennummer und Kundenkennwort (für die Sperrung direkt beim Anbieter).

Schritt 3: Anzeige erstatten

Wer sich sicher ist, dass eine oder mehrere Zahlungskarten gestohlen wurden, sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstatten. Dort kann laut Euro Kartensysteme auch noch die letzte Missbrauchsmöglichkeit der Zahlungskarte ausgeschlossen werden: die für das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) im deutschen Handel. 

Denn eine Sperrung dieses Zahlungsverfahrens kann nur die Polizei vornehmen. Bei diesem Verfahren würde ansonsten eine Unterschrift an der Ladenkasse ausreichen, um einen Betrag per Lastschrift vom Konto abzubuchen.

Gut zu wissen: Beträge bis 50 Euro können oft ohne PIN-Eingabe kontaktlos bezahlt werden. Aber nicht unbegrenzt, erklärt Euro Kartensysteme: Zur Sicherheit wird spätestens nach fünf PIN-losen Zahlungen oder bei einer Gesamtsumme von 150 Euro erneut die PIN abgefragt. 

Das soll den möglichen Schaden begrenzen, der bei rechtzeitiger Kartensperre in der Regel auch von Banken und Sparkassen ersetzt wird.

Auch ein Smartphone-Diebstahl sollte bei der Polizei unter Nennung der Seriennummer (IMEI) angezeigt werden, damit dieses bei einem möglichen Fund identifiziert und zugeordnet werden kann. Diese Nummer findet sich in der Regel in den Einstellungen unter „Info“ (iPhone) und „Über das Telefon“ (Android). Alternativ die Tastenkombination *#06# über die Telefon-App eintasten, dann wird die IMEI angezeigt.

Schritt 4: Kontobewegungen im Blick behalten

„Wichtig ist, in der Folgezeit die Kontobewegungen im Blick zu behalten“, sagt Kathleen Altmann. Dafür sollte man im Idealfall täglich einen Blick ins Onlinebanking oder die Banking-App werfen. Fallen dort unberechtigte und verdächtige Zahlungen auf, sollten sich Betroffene direkt an ihr Finanzinstitut oder den Kartenanbieter wenden und den Abbuchungen widersprechen.

Schritt 5: Neue Karte aktivieren und Daten aktualisieren

Wer eine Karte dauerhaft gesperrt hat, bekommt Altmann zufolge automatisch eine Ersatzkarte seines Kreditinstituts zugeschickt. Das sollte in der Regel innerhalb weniger Tage geschehen. Bei Verlust oder Diebstahl erhalten Betroffene zudem eine neue Kartennummer und eine neue Karten-PIN.

© dpa-infocom, dpa:250731-930-863809/1


Von dpa
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