Vor dem möglichen Finale der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder warnt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) vor den möglichen Folgen eines Abschlusses. Nach zwei Verhandlungsrunden und wochenlangen Warnstreiks kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab diesem Donnerstag in Potsdam zur möglichen Schlussrunde in dem Tarifstreit zusammen. Dabei könnte es zu einem Durchbruch kommen.
Das arbeitgebernahe IW warnt in einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Analyse nun vor überproportionalen Steigerungen unterer Lohngruppen. Bereits bisher seien die Einkommen von Geringqualifizierten im Verhältnis überdurchschnittlich angehoben worden. Nun strebten die Gewerkschaften an, „besonders untere Einkommensbezieher zu unterstützten, die stärker unter der Inflation leiden“, so das IW.
Bereits bei früheren Verhandlungen für den öffentlichen Dienst hätten entsprechende pauschale Anhebungen zu einer „Stauchung der Lohnstruktur“ geführt, so das IW. Das bedeutet, dass der Abstand der Löhne von gering Qualifizierten zu Fachkräften verkleinert wird. „Dadurch verlieren qualifizierte Jobs im Vergleich zu weniger qualifizierten an Attraktivität“, mahnt das IW in seiner Analyse.
Im derzeitigen Tarifkonflikt um die Einkommen der Landesbeschäftigten verlangen die Gewerkschaft Verdi und der Beamtenbund dbb von den Ländern 10,5 Prozent mehr Lohn, mindestens aber 500 Euro mehr. Die Arbeitgeber der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnen die Forderungen ab. Die geforderten 500 Euro würden laut TdL in den unteren Entgeltgruppen zu einer Steigerung von bis zu 23,9 Prozent führen. Insgesamt bezifferte sie die möglichen Kosten bei einer kompletten Umsetzung der Gewerkschaftsforderungen auf 20,7 Milliarden Euro.
Bereits seit Tagen treten Beschäftigte etwa an Unikliniken, Hochschulen und Verwaltungen mit Warnstreiks in dem Tarifkonflikt für ihre Belange ein. Erwartet wird, dass die Ausstände bis zur dritten und möglicherweise entscheidenden Verhandlungsrunde von 7. bis 9. Dezember in Potsdam an Intensität zunehmen.
Das IW hatte errechnet, wie sich die Gehälter in den unteren Lohngruppen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen (TVöD) sowie im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) über Jahre entwickelt haben. Zur Einführung von TVöD und TV-L 2005/2006 hätten sich die Grundgehälter der Beschäftigten in untersuchten Entgeltgruppen über alle Qualifizierungsstufen hinweg nicht unterschieden.
Bis heute hätten die Beschäftigten in den unteren Lohngruppen der Länder aber bereits überdurchschnittliche Steigerungen erhalten, Beschäftigte der oberen Gruppen aber unterdurchschnittliche. Auch beim TVöD hätten zwar Arbeitnehmer der unteren Lohngruppen am meisten profitiert, doch zwischenzeitlich seien die der Gehälter der oberen Gruppen stärker gestiegen als die der mittleren.
Bei Bund und Kommunen habe erst der jüngste Abschluss vom April zu einem geringeren Abstand zwischen oberen und unteren Lohngruppen geführt, so das IW. „Bei den Verhandlungen zum TV-L sollten diese Effekte vermieden werden, da die Lohnstruktur ohnehin schon stärker gestaucht ist.“ Die Abstände seien also bereits in den vergangenen Jahren geringer geworden.
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