Nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin lässt Bundeskanzler Friedrich Merz prüfen, wie die Bewegungsfreiheit potenzieller Gefährder beschränkt werden kann. Das Bundesinnenministerium erarbeite dazu eine Stellungnahme, die in den nächsten Tagen vorliegen solle, sagte der CDU-Chef in Berlin. Er warf die Frage auf: „Hätte man das verhindern können?“
Ein 21-jähriger Deutscher mit libanesischen Wurzeln und Verbindungen zum islamistischen Terror soll am Rande des CSD am Samstagabend Menschen mit einem Van angefahren und mit einer Stichwaffe - laut Innenminister Alexander Dobrindt mutmaßlich eine Machete - angegriffen haben. Eine Frau aus Polen wurde tödlich und weitere 29 Menschen teils lebensgefährlich verletzt. Bei seiner Festnahme am Sonntagabend wurde Abdul B. von Einsatzkräften erschossen.
Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der Mann zeitweise vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen. Nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon war er im November 2025 in Berlin in Untersuchungshaft genommen.
Im Mai verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe - unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsstaatsanwaltschaft Berlin Rechtsmittel einlegte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam frei.
Merz sagte: „Für eine Antwort auf die Frage, welche politischen Konsequenzen wir aus diesem brutalen Anschlag ziehen, ist es noch zu früh. Klar ist aber auch, es darf nicht nur bei Bekundungen bleiben. Wir werden mit Besonnenheit, aber auch mit Entschlossenheit reagieren müssen.“
Es gehe darum, wie es sein könne, dass der Tatverdächtige sich am Samstagabend unbehelligt in die Nähe des CSD habe begeben und den Anschlag habe verüben können. „Nach meinem Verständnis müssen wir alles tun, um die Bewegungsfreiheit solcher potenzieller Straftäter einzugrenzen, wenn wir sie nicht in Haft nehmen können“, sagte Merz. Er bekräftigte seine Sicht, dass der Angriff gezielt nicht nur die queere Community, sondern die freiheitliche Gesellschaft als Ganzes habe treffen sollen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach Angaben eines Sprechers noch nicht abschließend bewerten, welcher Handlungsbedarf besteht. Ihr Sprecher verwies darauf, dass das Strafrecht zur Verfolgung von Terrorismus im April verschärft und Straflücken geschlossen worden seien. Der mutmaßliche CSD-Attentäter sei nach altem Strafrecht verurteilt worden, was zeige, dass es dort mit Blick auf seinen Fall keine Lücken gegeben habe. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums unterstrich, dass es den Behörden in den letzten zehn Jahren gelungen sei, fast 30 islamistische Anschläge zu verhindern.
Dennoch stellten mehrere Unionspolitiker konkrete politische Forderungen auf. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg sagte im ARD-„Morgenmagazin“, man müsse prüfen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien: „Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind.“ Härtere Strafen wären nach dem Erwachsenenstrafrecht möglich.
Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) äußerte im Bayerischen Rundfunk Unverständnis über die Entscheidung des Berliner Gerichts und sagte: „Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe.“ Den Richtern müsse ihre Verantwortung für die Sicherheit der Menschen bewusst sein.
CSU-Chef Markus Söder forderte grundlegende Veränderungen im Umgang mit islamistischen Gefährdern. „Wir müssen die Zügel anziehen“, sagte Söder im fränkischen Kloster Banz. Es sei zu prüfen, ob bei Gefährdern nicht grundsätzlich früher das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden müsse. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann forderte noch mehr Befugnisse für Bundespolizei und Nachrichtendienste bei der Verfolgung von Islamisten.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze sagte im Deutschlandfunk: „Wir dürfen nicht zulassen, dass hier Menschen leben, die unsere Kultur nicht akzeptieren.“ Dass ein Mensch deutscher Staatsbürger sei, rechtfertige in diesen Fällen keinen milderen Umgang. „Das reicht mir ehrlich gesagt nicht mehr“, sagte Schulze. Schulze steht in Sachsen-Anhalt im Landtagswahlkampf. In Umfragen liegt die AfD mit weitem Abstand vorn.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland verurteilte den CSD-Anschlag. „Wo Menschen aufgrund ihrer Identität oder ihrer Lebensweise zur Zielscheibe von Gewalt werden, werden die Grundwerte unseres Zusammenlebens angegriffen“, teilte der ZMD in Köln mit. „Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Opfern, ihren Angehörigen sowie allen Menschen, die diese schreckliche Tat miterleben mussten.“
Sollte sich der Verdacht der Behörden bestätigen, dass der Anschlag islamistisch motiviert war, „wäre dies ein weiterer Fall, in dem eine extremistische Ideologie religiöse Bezüge missbraucht, um Hass und Gewalt zu rechtfertigen sowie Menschen gegeneinander aufzubringen“, erklärte der ZMD. Der Schutz des menschlichen Lebens gehöre zu den grundlegenden Prinzipien des Islam. Gewalt gegen Unschuldige finde dort keine Rechtfertigung.
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