Im Prozess vor der 2. Großen Jugendkammer, in dem sich ein früherer Jugendleiter wegen Kindesmissbrauchs verantworten muss, gehen die Strafvorstellungen auseinander: Der Staatsanwalt und die Nebenklageanwältin fordern eine Haftstrafe, die Verteidigerin plädiert auf Freispruch.
Der Angeklagte ist ein heute 41-jähriger Bäcker aus dem Landkreis Ansbach. Ihm wird vorgeworfen, dass er als ehrenamtlicher Jugendleiter einer Hilfsorganisation Kinder sexuell missbraucht hat. Die Taten geschahen laut Anklage im Mai oder Juni 2016 sowie im Herbst 2017.
Das Verfahren wird zum dritten Mal aufgerollt. Im März 2021 war der Angeklagte, der die Taten bis heute bestreitet, in erster Instanz zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus formalen Gründen kassiert, der zweite Prozess wurde nach dem zweiten Verhandlungstag ausgesetzt, weil für das Sichten weiterer Unterlagen mehr Zeit benötigt wurde.
Neutrale Zeugen haben wir nicht.
Staatsanwalt Christian Winkelmann erinnerte in seinem Plädoyer, dass für einen Teil der Tatvorwürfe die Einstellung beantragt wurde. Er ging davon aus, dass die übrigen zutreffen. Bei zwei Gelegenheiten soll der Angeklagte zwei Jungen von zehn und 14 Jahren im Becken eines Saunabereichs im Schwimmbad sexuell missbraucht haben. Im einen Fall habe er auch versucht, den Buben zu vergewaltigen.
„Neutrale Zeugen haben wir nicht”, stellte der Staatsanwalt fest. Er hielt die Aussagen der Geschädigten dennoch für glaubwürdig. Einer der Betroffenen – inzwischen ein erwachsener Mann – sei im Zeugenstand in Tränen ausgebrochen. „Er wirkte bei dieser Aussage sehr belastet.” Der andere denke noch heute darüber nach, „warum es ihn erwischt hat”.
Winkelmann bezog sich auf das aussagepsychologische Gutachten von Diplom-Psychologin Uta Hirschberg, die mit beiden Jungen gesprochen hatte. Sie hatte weder Einschränkungen in deren Erinnerungsfähigkeit festgestellt, noch war sie der Ansicht, dass die Betroffenen manipuliert worden sein könnten. Die Sachverständige sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben „erlebnisbasiert und glaubhaft” sind, so Winkelmann. Auch er habe „keine Zweifel daran”.
Er beantragte, den Angeklagten wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zu verurteilen. Im ersten Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft noch vier Jahre gefordert.
Der Angeklagte war eine Vertrauensperson.
Nebenklageanwältin Anna Göbel, die einen Betroffenen vertrat, bezeichnete dessen Aussage als „sehr glaubhaft”. Zudem wies sie auf Details hin, die ihr verdächtig vorkamen. Unter anderem habe der Angeklagte – noch bevor er mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei – gegenüber einer Vertreterin seiner Hilfsorganisation behauptet, dass die Jugendlichen den Saunabesuch selbst gewollt hätten. Außerdem habe er die Frau darauf hingewiesen, dass er eine Rechtsschutzversicherung habe, die auch Vergewaltigung abdecke.
„Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Angeklagte eine Vertrauensperson war”, betonte sie. Das Vertrauen der Jugendlichen habe er bewusst ausgenutzt. Der Ablauf sei bei der Tat gegen ihren Mandanten ähnlich gewesen wie bei dem anderen Jungen. „Man kann nicht feststellen, dass der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt ist, aber es ist sehr nahe dran.”
Die lange Verfahrensdauer sei auch für die Betroffenen und ihre Angehörigen sehr belastend, machte sie deutlich. Der Angeklagte hätte die Möglichkeit gehabt, das Verfahren durch ein Geständnis abzukürzen und manchem die Aussage zu ersparen, dies habe er nicht getan. Ihr Mandant ist inzwischen 18 Jahre alt. Noch heute frage er sich, warum es ihn getroffen habe. „Es ist eine schwere Wolke, die im Kopf sitzt und die nicht weggeht”, zitierte sie ihn.
Anna Göbel forderte eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, im ersten Verfahren hatte sie beantragt, den Angeklagten zu mindestens zwei Jahren Haft zu verurteilen. Außerdem forderte sie für ihren Mandanten ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe sie ins Ermessen des Gerichts stellte.
„Der Jurist muss immer hinterfragen”, betonte Verteidigerin Julia Weinmann. Sie kritisierte, dass Juristen häufig blind den aussagepsychologischen Gutachten folgten, obwohl diese nicht „messbar wissenschaftlich” seien. Die Aussagen der Betroffenen findet sie „nicht glaubhaft”. Es sei möglich, dass in den Erzählungen Details angepasst wurden, nachdem das erste Urteil bekannt war. Auch bei den Aussagen der anderen Zeugen fehle es ihr an der „inneren Logik”, sie seien nicht konstant und wiesen Brüche auf.
Wegen des ausgebliebenen Geständnisses nahm sie ihren Mandanten in Schutz. Er könne sich nicht detailliert zu etwas einlassen, was aus seiner Sicht nicht passiert sei und sei freizusprechen. Bereits 2021 hatte die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Plädoyer des zweiten Verteidigers Dr. Wolfgang Staudinger steht noch aus.