Im Prozess vor der 2. Großen Jugendkammer, in dem sich ein früherer Jugendleiter wegen Kindesmissbrauchs verantworten muss, gehen die Strafvorstellungen auseinander: Der Staatsanwalt und die Nebenklageanwältin fordern eine Haftstrafe, die Verteidigerin plädiert auf Freispruch.