Am Ende wurde es laut im Gerichtssaal: Der Prozess um den tragischen Tod eines kleinen Kita-Kindes in Gelsenkirchen ist für die Tagesmütter mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Für die Eltern des toten Jungen war das ein Schock. Die Mutter ging laut schreiend auf eine der Frauen los, die vor gut zwei Jahren ihren Jungen betreut hatten. Ihr Mann konnte sie im letzten Moment stoppen, Wachtmeister sicherten die Situation ab. „Dass das menschlich eine Tragödie ist, steht außer Frage“, sagte der Vorsitzende Richter Karl-Martin Lucks in der Urteilsbegründung.
Gut zwei Jahre ist es her, dass der kleine Junge starb. Die Kinder in der städtisch organisierten Großtagespflege sollten mittags schlafen. Doch der Zweijährige war unruhig. Er war zum ersten Mal ohne seine Mutter in der Kita geblieben, sollte zum ersten Mal dort schlafen.
Statt bei ihm zu sitzen und ihn zu trösten, schlossen die Tagesmütter sein Bettgitter, ließen ihn quengeln und verließen den Raum. Doch der Zweijährige schlief in dem Etagenbett nicht ein. Er versuchte sich hinzustellen, drückte mit seinem ganzen Körper die unverschraubte Spanplatte der darüberliegenden Matratze hoch und steckte seinen Kopf durch die Lücke. Als seine Kraft nachließ, wurde sein Hals unter der elf Kilo schweren Platte eingeklemmt. Er erstickte. An diesem Ablauf gab es in dem Prozess am Amtsgericht Gelsenkirchen keine Zweifel.
Aber wer trägt die Schuld am Tod des Jungen? Wie lückenlos müssen Erzieherinnen und Tagesmütter die Kinder beaufsichtigen? Müssen sie selbst Sorge dafür tragen, dass die Möbelstücke in der Einrichtung alle Vorschriften erfüllen?
Immer wieder ging es vor Gericht auch um die Etagenbetten, die in der Einrichtung im Einsatz waren. Sie müssen winzig gewesen sein, mit Gittern auf allen Seiten und nach oben mit einer massiven Spanplatte nur gut 60 Zentimeter über der Matratze. Ein Möbelsachverständiger bezeichnete sie in dem Prozess als „Käfig“. Vor allem aber haben sie seiner Einschätzung nach gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, weil mehrere Verschraubungen fehlten.
Wäre die Spanplatte, unter der der Junge erstickte, vorschriftsmäßig verschraubt gewesen, hätte das Unglück nie geschehenen können, betonte der Gutachter. Doch die Ermittlungen zu den Betten waren ins Leere gelaufen, weil die Justiz niemandem eine konkrete Verantwortung für die Fehler nachweisen konnte. Immerhin wurden Betten dieses Typs anschließend bundesweit mit einer soliden Verschraubung nachgerüstet.
Auch bei den beiden 38 und 27 Jahre alten Tagesmütter sah das Schöffengericht letztlich keinen Pflichtverstoß. Es habe keine Vorschrift gegeben, dass ein Erzieher während der Mittagspause im Raum der Kinder sein muss, betonte der Vorsitzende Richter. Auch davon, dass das Kita-Bett eines namhaften Herstellers zur tödlichen Gefahr für den Jungen werden konnte, hätten die Frauen nicht ausgehen müssen. Die beiden trügen letztlich keine juristische Schuld am Tod des Jungen, sagte Lucks.
Die Staatsanwältin hatte das zuvor in ihrem Plädoyer völlig anders gesehen und eine Gefängnisstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung für die beiden Frauen gefordert. Sie hätten grob fahrlässig ihre Aufsichtspflicht verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage kündigte bereits Rechtsmittel an, die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst nicht.
Für die Eltern des toten Jungen war der Freispruch ein Schock. Nachdem die Mutter des Jungen auf eine Tagesmutter losgegangen war, saßen sie und ihr Mann weinend im Gerichtsflur. Ihr Anwalt sagte, seine Mandanten seien von ihren Gefühlen überwältigt worden. Ihr Ausraster im Gerichtssaal wird für sie wohl keine juristischen Folgen haben.
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