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Veröffentlicht am 14.03.2023 18:31

Geflügelpest bei Leutershausen: Das sind die Auswirkungen

Der Fall von Geflügelpest im Landkreis Ansbach ist nun amtlich bestätigt. Eine Schutzzone wurde im Radius von drei Kilometern festgelegt. Außerdem gibt es eine Überwachungszone im Radios von zehn Kilometern, die bis in den Landkreis Neustadt/Aisch hineinreicht.

Am Dienstagabend hat das Landratsamt Ansbach weitere Einzelheiten zu dem nun amtlich bestätigten Fall von Geflügelpest (HPAI) im Landkreis Ansbach in einem Betrieb in Frommetsfelden bei Leutershausen bekanntgegeben.

„Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen“, so eine Pressemitteilung. Noch am Montag waren alle rund 15.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung „gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden“, wurde bekräftigt.

Schutzzone mit Radius von drei Kilometern

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

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Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden, so das Landratsamt Ansbach: Buch am Wald (Hauptort), Colmberg (Bieg, Meuchlein, Unterfelden), Geslau (Dornhausen, Hürbel, Lauterbach), Leutershausen (Bauzenweiler, Frommetsfelden, Höchstetten, Pfezendorf, Zweiflingen).

Das Landratsamt Ansbach erlässt dazu für die im Landkreis liegenden Orte eine Allgemeinverfügung, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Dazu gehören unter anderem Beförderungsverbote, Aufstallungspflicht sowie Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Zu- und Abfahrtswegen.

Überwachungszone geht bis zehn Kilometer Radius

Neben der eng gefassten Schutzzone innerhalb von drei Kilometern um den Hof in Frommetsfelden gibt es eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Hier sind die Einschränkungen für die Betreiber weniger gravierend. Mit der Untersuchung von Tieren bei Stichproben in einzelnen Betrieben soll auch in dieser Zone frühzeitig festgestellt werden, ob sich die Geflügelpest ausbreitet.

Die Allgemeinverfügung inklusive aller Orte, die in der Überwachungszone liegen, steht hier..

Betroffen sind auch im Nachbarlandkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Teile der Gemeinde Marktbergel. Neben dem Hauptort sind es die Ortsteile Ermetzhof und Munasiedlung, wie das Landratsamt in Neustadt mitteilte.

Alle Betriebe werden von den Behörden direkt auf die Bestimmungen aufmerksam gemacht. Sie sind zudem verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Dringender Rat an Bürger: Keine toten Vögel anfassen!

Die Bevölkerung wurde erneut aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Aufgrund der Annahme, dass Wildvögel für den Ausbruch der Geflügelpest ursächlich seien, beginnt das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach nun mit Reihenuntersuchungen in Geflügelbetrieben.

Veterinäramt sucht alle Halter von Hausgeflügel auf

In der Schutzzone werden alle gemeldeten Halter von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Puten, Gänse) von Mitarbeitern des Veterinäramtes aufgesucht. Die Tiere werden stichprobenartig klinisch untersucht. Dabei werden unter anderem Tupferproben aus dem Rachen genommen, die dann vom bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ausgewertet werden.

„Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes. „Damit sind wir in der Lage, schnellstmöglich Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche einzuleiten.“

Bei den Besuchen der Halter wird auch geprüft, ob weitere Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind oder die Art der Haltung aus tiermedizinischer Sicht verändert werden muss. Die Mitarbeiter des Veterinäramtes tragen einen Dienstausweis bei sich, den sie auf Verlangen vorzeigen, so die Pressemitteilung des Landratsamts.

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest hat das Veterinäramt um den Betrieb in Frommetsfelden eine Schutzzone (roter Kreis) und eine Überwachungszone (blauer Kreis) festgelegt. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest hat das Veterinäramt um den Betrieb in Frommetsfelden eine Schutzzone (roter Kreis) und eine Überwachungszone (blauer Kreis) festgelegt. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest hat das Veterinäramt um den Betrieb in Frommetsfelden eine Schutzzone (roter Kreis) und eine Überwachungszone (blauer Kreis) festgelegt. (Grafik: Landratsamt Ansbach)
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