Es war alles vorbereitet. Drei Jahre nach der Errichtung eines ersten Windrades bei Ansbach-Strüth durch die Potsdamer Firma Notus Energy sollte nun ein zweites in den Himmel wachsen. Doch ein Widerspruch der Bundeswehr und die Neufassung des Regionalplans könnten das Projekt kippen. Und der Lehrberger Gemeinderat spielt plötzlich auch eine wichtige Rolle.
Gerhard Sauerhammer ist ein pragmatischer Mensch. Deshalb ging der Ansbacher CSU-Stadtrat und Landwirt im kleinen Stadtteil Strüth und im benachbarten Lehrberger Ortsteil Kühndorf von Haus zu Haus, um Werbung für das Bürgerprojekt zu machen. Am Ende erreichte er eine Mitmach-Quote von über 90 Prozent bei den Anwohnern für das geplante zweite Windrad in Strüth. Der Gegenwind, der dem Ansinnen Sauerhammers aber noch immer entgegenweht, ist nicht zu unterschätzen.
„Wir haben jetzt Druck“, gibt Sauerhammer zu. Eine Einschätzung, die sich auf mehrere Faktoren in dem derzeit laufenden Bauleitplanverfahren bezieht, die er nicht oder nur schwer beeinflussen kann. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ergab sich im Wesentlichen nur ein signifikanter Widerspruch: Das Luftfahrtamt der Bundeswehr intervenierte.
Da der geplante Standort von Windrad Nummer zwei nördlich von Strüth in einer MVA-Zone liegt, dürfte es entgegen der ursprünglichen Planung inklusive Rotorblätter nur 180 statt der gewünschten 200 Meter hoch werden. Damit ließe sich das Windrad aber nicht wirtschaftlich betreiben, argumentiert Sauerhammer. Nach einem Gespräch mit der Behörde, quasi ein letzter Versuch der Umstimmung, steht eine Entscheidung noch aus.
Plan B hat der findige Stadtrat aber längst in der Tasche. 90 Meter weiter, und damit, vereinfacht dargestellt, raus aus der MVA-Zone, ließe sich das Projekt durchaus fortführen, hat er herausgefunden. Dagegen regt sich kein Widerspruch. Allerdings hat es auch dieser Standort in sich. Die Details entbehren nicht einer gewissen Pikanterie.
So soll der eigentliche Turm zwar auf Ansbacher Gebiet gebaut werden, doch die weitausladenden Rotorblätter des Windrades ragen in Lehrberger Gemeindegrund. „Um ein paar Meter“, wie Kämmerer Christian Jakobs in der Stadtratssitzung zähneknirschend anmerkte. Was zur Folge hat, dass die Stadt Ansbach die ihr aus dem Betrieb des Windrades zustehende Gewerbesteuer teilen müsste. Exakt 12,14 Prozent gingen demnach an Lehrberg, das entgegen den Vorstellungen der Ansbacher Verwaltung auf sein Stück vom Kuchen bestand.
Mehr nicht? Doch: Aufgrund der „paar Meter“ Rotorblätter müsste nun auch Lehrberg einen Bebauungsplan aufstellen. Und eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Ansbach eingehen, in dem sich der größere Nachbar die Planungshoheit zusichern lässt. „In Lehrberg ist die Bereitschaft vorhanden. Da sollte es keine Probleme geben“, meint Gerhard Sauerhammer.
Von wegen. Der Teufel steckt wieder einmal im Detail. Die beiden Kommunen liegen nämlich im Clinch, auf welcher rechtlichen Grundlage die Aufteilung der Gewerbesteuer erfolgen soll.
Die Zeit drängt aber. Ein Zweckverband müsste durch die Regierung von Mittelfranken zunächst genehmigt werden, um den Bebauungsplan weiterführen zu können. Aus Sicht der Ansbacher Verwaltung müsste in der Lehrberger Gemeinderatssitzung am 4. September zwingend eine Entscheidung fallen, um das Projekt noch realisieren zu können.
Denn es kommen – vermutlich im Dezember – bereits angekündigte Änderungen im Regionalplan: Die werden dann einen Mindestabstand von 800 Metern von Windrädern zur Wohnbebauung vorschreiben. Das Strüther Windrad 2.0 liegt aber deutlich näher – und wäre damit nicht mehr genehmigungsfähig.
Eine Hoffnung hat Gerhard Sauerhammer noch: Dass seine Intervention beim Luftfahrtamt der Bundeswehr Erfolg hat. Den Bescheid erwartet er bis zum 22. August. Gibt die Bundeswehr grünes Licht, kehrt das Projekt auf den 90 Meter östlich gelegenen, ursprünglichen Standort zurück – die Gewerbesteuer-Abstimmung mit der Gemeinde Lehrberg wäre dann überflüssig.
Es geht um den Paragrafen 1, Absatz 9, der vorgeschlagenen Zweckvereinbarung zur Aufteilung der anfallenden Gewerbesteuer. Danach wird das Strüther Windrad nach Paragraf 33 Absatz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) als Betriebsstätte betrachtet, sodass die Gewerbesteueranteile zerlegt werden – 12,14 Prozent gehen direkt nach Lehrberg, der Rest nach Ansbach. Das, so der Ansbacher Kämmerer, habe man „für uns geprüft und mit dem Finanzamt abgestimmt“..
Nach Einschätzung der Lehrberger Verwaltung – ebenfalls abgestimmt mit dem Finanzamt und zusätzlich mit dem Bayerischen Gemeindetag – begründet das Überstreichen der Lehrberger Gemeindefläche durch den Rotor des Windrads aber keine Betriebsstätte auf Lehrberger Grund. Deshalb sei hier die vorgesehene Regelung nach dem Gewerbesteuergesetz nicht anwendbar.
Die Lehrberger schlagen vor, nach dem Vorbild von interkommunalen Gewerbegebieten, ihren prozentualen Anteil direkt in der Zweckvereinbarung aufzuführen und quasi unter den Kommunen zu regeln, ohne dass der Steuerzahler davon etwas mitbekommt. Der würde seine Gewerbesteuer komplett an Ansbach entrichten, anschließend müsste die Ansbacher Verwaltung dann die 12,14 Prozent Anteil an die Gemeinde Lehrberg abführen.
Aus Ansbacher Sicht bedeutet dieses Vorgehen einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, weshalb man bisher an der Zerlegung der Steueranteile festhält.
Die MVA (Minimum Vectoring Altitude) gibt die Mindesthöhe vor, die ein Luftfahrzeug erreichen muss, damit die Bezirkskontrollstelle – der Fluglotse – das Luftfahrzeug mittels Radarführung anweisen kann.
Diese teilweise vorgeschriebene Radarführung stellt sicher, dass ein Abstand von 300 Meter zum höchsten Hindernis (z. B. einem Windrad) eingehalten wird. Dadurch ergeben sich Bauhöhenbeschränkungen.
Allerdings ist höchst umstritten, dass bei geringen Überschreitungen zwingend eine konkrete Gefahr für den Luftverkehr besteht.