Nur in Ausnahmefällen können Arbeitgeber Beschäftigten während ihrer Elternzeit kündigen. Das ist etwa bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Beschäftigten möglich. Betroffene haben aber immer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.
„Der Ablauf der Kündigungsschutzklage unterscheidet sich nicht von einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung außerhalb der Elternzeit“, stellt Patricia Threin, Juristin bei der DGB Rechtsschutz GmbH klar. So ist der Ablauf:
Klägerinnen und Kläger sollten laut Threin in dem Verfahren neben dem Arbeitsvertrag und einem Nachweis über die Geburt des Kindes den Antrag auf Gewährung der Elternzeit und das Kündigungsschreiben vorlegen.
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